#LSR – Leistungsschutzrecht und Fokus Fussball

Diese Seite lebt zu einem großen Teil von der Blog- & Presseschau, die hier werktäglich erscheint. In den folgenden Zeilen geht es um das Leistungsschutzrecht, das die Blog- & Presseschau gefährden kann.

Laut Wikipedia geht es beim Leistungsschutzrecht um folgendes:

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollte ursprünglich erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL angezeigt. Den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen wäre daraufhin nicht mehr zulässig gewesen, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden wäre. Der Gesetzentwurf sah vor, dass für die Anzeige der Snippets in Suchergebnissen eine angemessene Vergütung an die Verlage zu zahlen war.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten. Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Verwiesen wurde auch darauf, dass der Bundesgerichtshof 2011 entschieden hatte, dass Google „Thumbnails“ genannte Vorschaubilder in Suchergebnissen zeigen darf.

Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung schreibt:

Das Gesetz wurde also entkernt, es wurde um genau jenen Teil vermindert, wegen dem es ursprünglich initiiert worden war. Und diese Änderung ist unpräzise. Wie lang darf ein Textausschnitt denn nun sein? Was sind „kleinste Textausschnitte“? Ab wann muss bezahlt werden? Muss ein Unternehmen wie Google überhaupt bezahlen?

Das Leistungsschutzrecht wird von nahezu allen Verlagen, die wir hier nennen unterstützt.

Bisher haben wir es so gehandhabt, dass wir bei besonders lesenswerten Zeitungsartikeln zitiert haben. Wir haben versucht, uns an die üblichen Regeln des gutes Zitierens zu halten. Das heißt, dass wir in der Regel 2-3 Sätze zitieren, die den Kern des Ganzen wiedergeben und nicht mehr. Die Süddeutsche beispielsweise legt dieses auch in ihren Zitierregeln fest. Eine gute Regelung, wie wir finden.

Bei Spiegel Online wird behauptet, dass dieses Zitatrecht unangetastet bleibt.

Ja. Das Zitatrecht gilt weiterhin, auch für Verlagsangebote. Auch soziale Netzwerke wie Facebook, auf denen Artikel angerissen und geteilt werden, sind wahrscheinlich nicht betroffen. Da diese Inhalte in aller Regel händisch und nicht massenhaft maschinell verbreitet werden, dürfte Facebook vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sein.

Liest man bei Udo Vetter, bekommt man jedoch Zweifel.

Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren.

Was wir nun wollen? Meinungen! Tipps! Links! Alles, was uns weiterhelfen könnte, dass wir Sicherheit bekommen, dass das was wir machen auf sicherem Boden steht. Vielleicht sind die Sorgen unbegründet, vielleicht auch nicht. Alles kann weiterhelfen.

Diverses noch zum Thema:

Thomas Knüwer
Nicsbloghaus
Robert Basic

EDIT 08.03.2013: Robert Basic fragt bei Verlagen nach, ob Blogger etwas zu befürchten haben vor dem LSR.

EDIT 12.03.2013: FAQ zum Leistungsschutzrecht von der Rechtsanwaltskanzler Schwenke.

Veröffentlicht von

Seit der Geburt im Jahre 77 ansässig in der lebenswertesten Stadt der Welt – Münster. Erste Stadionerfahrungen leider nicht beim schönsten Fußball der Welt, sondern bei den Preußen aus Münster in der Oberliga. Inzwischen Social-Media-Manager, Journalist, Blogger und dem Leverkusener Vizekusen-Syndrom verfallen. Eine Geschichte voller Mitleid und Trauer, genährt von der Hoffnung, eines Tages eine Hand an der Meisterschale zu haben. Google+

25 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Solange das Gesetz nicht den Gesetzgebungsprozess durch Bundestag, -rat und -Präsident durchlaufen hat, braucht. Ihr euch meines Erachtens keine Sorgen zu machen.
    ihr könntet natürlich schon jetzt aufhören, auf Verlagsangebote zu verlinken, wie es zum Beispiel @tknuewer macht.
    übrigens, der mitscrollende Feedback Button links nervt auf mobilen Geräten tierisch.

  2. Erst einmal: vielen Dank an euch, dass ihr euch mit der Problematik beschäftigt und einige Punkte zusammengefasst habt. Denke da wird auf uns Blogger noch einiges zukommen und eine ganze Weile die Unsicherheit immer im Nacken sitzen!

    Wahrscheinlich müssen wir – bei den vielen Unklarheiten auch in den Formulierungen – wirklich erst darauf warten, wie Interpretation + Umsetzung des Gesetzes aussieht. Bitter!

  3. Das #LSR könnte (falls es durch den Bundesrat kommt) auch bei Euch zu einer Welle von Abmahnungen führen, da es ebenso unspezifisch wie sinnfrei formuliert ist. Würde Euch empfehlen, es erstmal wie rivva zu machen, und die „Snippets“ zu verkürzen: http://blog.rivva.de/rivva_und_das_leistungsschutzrecht
    Ob das reicht, ist aber unsicher. Im Zweifel müsste man von allen Verlagen auf die ihr mit Zitat verlinkt, schriftliche Genehmigungen einholen und die, die Euch keine geben, zukünftig ignorieren. filtr.de will das so machen.
    Hier gibt’s übrigens eine Übersicht: http://opalkatze.wordpress.com/2013/03/01/diese-seiten-unterstutzen-das-leistungsschutzrecht/

    • Im Zweifel müsste man von allen Verlagen auf die ihr mit Zitat verlinkt, schriftliche Genehmigungen einholen und die, die Euch keine geben, zukünftig ignorieren.

      Das waren jetzt ebenfalls unseren ersten Überlegungen.

      • Wieso ignorieren? Wieso nicht einfach nur nicht mehr zitieren?

        Oder will man ein Zeihen setzen (fände ich nicht falsch, ich frage aus interesse)?

  4. Wie meine Meinung dazu lautet? Was sollte Euch das bringen? Ihr müsst doch selber entscheiden, welche Risiken Ihr im Leben einzugehen bereit seid. Ich persönlich würde für ein Hobby-Projekt wie dieses nie weiter gehen, als ich mir selber absolut sicher bin. Da sehe ich drei Grenzen:

    1) Ignorieren.

    Warum voreilend die Anker lichten? Der BT-Beschluss mag eine wichtige Hürde für die Freunde des LSR gewesen sein, die letzte war es nicht. Und selbst _wenn_ dieses Gesetz so irgendwann mal verkündet werden sollte, selbst dann hat man noch über zwei Monate bis es in Kraft tritt. Der richtige Zeitpunkt, sich Sorgen zu machen, ist also die Verkündung.

    2) Umgehen.

    Egal wen man fragt. Die umkämpfte Auslegungsgrenze ist die Frage, wie lang Suchmaschinen und gewerbliche Aggregatoren anlässlich von Links aus dem verlinkten Angebot zitieren dürfen. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass sich alles bei den Formulierungen der SZ einpendeln dürfte. Aber warum den Kopf machen? Verzichtet doch einfach für eine Zeit lang aufs Zitieren, bis sich der Staub gelegt hat. Also bis es eine höchstrichterliche oder gesetzgeberische Klärung gibt (das kann eigentlich nicht lange dauern). Natürlich wäre das schade, aber Link + eigene Beschreibung des Inhalts (letzteres kann Euch in beliebigem Umfang keiner verbieten) sind doch auch schön. Sehr schön sogar.

    3) Doch sorgen? Nö.

    Das ist übrigens eine interessante allgemeine Auffassung, weil der Text (Nachweis 1, 2, 3) wie gewohnt maximal unglücklich formuliert ist. „Zugänglich machen“ heißt es da. Ich habe gerade keinen einschlägigen Kommentar zur Hand und will hier auch keine Seminararbeit schreiben, aber das erfasst für mein persönliches Sprachverständnis gerade auch den klassischen Hyperlink.

    Diese Auslegung ist allerdings aus mehreren Gesichtspunkten (will ich jetzt nicht auswalzen, v. a. die Gesetzesbegründung) völlig abwegig und würde von mir persönlich niemals beachtet. Aber selbst wenn Euch dieses stark gen 0 gehende Restrisiko zu viel wäre: Dann verlinkt ihr in der – wie gesagt, wohl kurzen – Zwischenzeit einfach auf Google-Ergebnisse statt direkt. Das schmälert zwar den Komfort dieses Angebotes, nicht aber seinen Wert.

    Kurz gesagt: Macht Euch man keinen Kopp.

    • Danke für die Einschätzung. Im Moment ist es allerdings vom Zeit- und Arbeitsaufwand mehr als Hobby – so dass man am Ende nicht noch dafür zahlen will.

      1) Hier will niemand voreilig Anker lichten, aber ein Urteil hätte Folgen. Je besser wir vorbereitet sind, auf das was da kommt, umso leichter können wir reagieren. Wir brauchen hier Stimmen um auszuloten, wo der Weg hingeht. Müssen wir nach Verkündung alle Zitate löschen? Oder nur gucken, ob längere Zitate gekürzt werden müssen? Das ist ein erheblicher Aufwand bei der Anzahl an Blog-&Presseschauen, die wir jetzt hier schon haben.

      2) Klar können wir jetzt auf Zitate verzichten – wir haben aber im Archiv schon eine Menge.

      3) Sorgen sind da, aber wie gesagt, wenn man sich gut vorbereitet, kann man dem entgegen wirken.

  5. Ausschließlich der finanzielle Aspekt war mit dem „Hobby-Projekt“ gemeint.

    Richtig, die schon vorhandenen Zitate habe ich ganz vergessen. Das ändert natürlich den Aufwand erheblich. Dann würde ich doch anders vorgehen:

    Zur Absicherung jetzt schon schriftliche Genehmigungen einholen, wie von Peter vorgeschlagen. Nach meinem Verständnis reicht konzernweit jeweils eine, das wären in Deutschland ja gar nicht mal so wahnsinnig viele (ja, ich habe leicht reden).

    Sollte es tatsächlich zu Punkt zwei kommen (womit ich allerdings nicht rechne), von den Verlagen ohne Genehmigung für die Übergangszeit keine Zitate mehr verwenden und die bereits vorhandenen Zitate kompromisslos verschwinden lassen. Ich bin kein HTML-Experte. Es gibt doch hoffentlich ein Attribut, welches das Zitat nebst Formatierung erst mal nur unsichtbar macht? Wäre doch schade drum sonst. Andernfalls (und bei Angst vor Quelltext-Abmahnung) bitte Back-Up bis zur Klärung aufheben.

    Das wäre natürlich eine Menge Arbeit in den zwei bis drei Monaten, die man dann hätte. Aber aus meiner Sicht besser, als wenn Ihr hier für uns irgendein Risiko eingeht. Und sei es auch nur ein vermeintliches Risiko, welches Euch unruhiger schlafen lässt.

    • Könnte mir durchaus vorstellen, dass es irgendein Plugin gibt, mit dem man die Artikel massenweise bearbeiten kann.

      Ansonsten ist ja auch die Frage, ob die Verlage überhaupt anfangen im großen Stile abzumahnen. Dem Image von Film- und Musikindustrie tut das ja nicht gerade gut.

    • Plöchinger kommentierte auch lapidar bei Rivva, dass er Snippets erlauben würde. Ich hätte da glaub ich gern etwas mehr als so eine mündliche Zusage – möglichst schriftlich dann halt mit dem Verlag. Was interessiert nämlich den, wenn Plöchinger nicht mehr da ist, was der mal Anno Dazumal erzählt hat. Danke für den weiteren Link.

  6. Pingback: Die Blog- & Presseschau für Montag, den 04.03.2013 | Fokus Fussball

  7. Für Tageszeitungen, auch Radio und Fernsehen, gilt seit ewigen Zeiten ein Presseschau-Privileg. Das heißt: Erfüllt der zitierte Text bestimmte inhaltliche Kriterien (Relevanz, Thema, Meinung, Aktualität), darf man ihn in längeren Ausschnitten zitieren. Und sogar Geld damit verdienen (ohne heise o.a. zu fragen).

    Nichts anderes tun die meisten Zeitungen in ihren täglichen Presseschauen (z.B. FAZ, S. 2 o. SZ, S. 4), auch der Deutschlandfunk hat eine. Das gilt allerdings vor allem für Einordnungen zu Sachverhalten, die allgemein bekannt sind, also meist Kommentare. Für News gilt das Presseschau-Privileg nicht. Was aber nicht heißt, dass man News gar nicht zitieren darf. Generell gilt: Beim Zitat kommt es immer drauf an.

    Das Problem ist: Der Gesetztestext ist so alt, dass Online-Medien nicht darunter fallen – auch wegen ihres Archiv-Charakters. Auch Sport/Fußball wird darin nicht erwähnt. Aus meiner Sicht ein klarer Fall von Relikt. wie ein Gericht entscheiden würde, ob nach Buchstaben oder nach Geist, weiß ich nicht.

    Das wird Euch fürs Erste nicht viel weiterhelfen. Ich wollte bloß mitteilen, dass ich nicht nur gegen ein Leistungsschutzrecht bin, sondern dafür, das Zitatrecht weiter zu liberalisieren. Und zwar im Sinne einer Ausweitung auf Online und Sport. Das Zitatrecht braucht eine Novelle. Jemand zum Kampf bereit?

  8. Pingback: Warum das Leistungsschutzrecht eine gute Sache sein kann – Zwischen Mediendemokratie und Social-Media-Kultur

Schreibe einen Kommentar zu tom Antworten abbrechen

Pflichtfelder sind mit * markiert.