Collinas Erben: Textsonderausgabe zum DFB-Pokal


Aus, wie man so schön sagt, gegebenem Anlass folgt hier eine kurze Textsonderausgabe von »Collinas Erben« zum DFB-Pokal-Viertelfinale.


1. FSV Mainz 05 – SC Freiburg

Selbst der Mainzer Trainer Thomas Tuchel, der zuletzt vernehmlich über die vermeintliche Benachteiligung seiner Mannschaft durch die Referees gegreint hatte, mochte diesmal nichts Schlechtes über den Schiedsrichter sagen. Dabei hatte Deniz Aytekin mit der Gelb-Roten Karte gegen den Mainzer Zdenek Pospech in der 65. Minute und dem Strafstoß für Freiburg in der Nachspielzeit, der zum späten Ausgleich und damit zur Verlängerung führte, zwei Entscheidungen getroffen, die die Hausherren außerordentlich schmerzten.

Doch der glänzend leitende Unparteiische lag beide Male richtig: Pospech, schon verwarnt, wusste den davonziehenden Daniel Caligiuri nur durch ein unsanftes Tackling an der Seitenlinie zu bremsen; die Gelb-Rote Karte war derart folgerichtig, dass die Mainzer so gut wie gar nicht gegen sie protestierten. Ungleich heftiger fielen die Reklamationen gegen den Strafstoßpfiff kurz vor dem Ende der regulären Spielzeit aus. Dabei hatte Aytekin auch hier völlig korrekt entschieden, denn Radoslav Zabavnik traf nur Ivan Santinis Beine und sonst gar nichts. Was die TV-Zuschauer erst durch Zeitlupe und Ausschnittvergrößerung erkennen konnten, hatte der Schiedsrichter dank seines vorzüglichen Stellungsspiels und seines geübten Blicks sofort erkannt. Bemerkenswert!

FC Bayern München – Borussia Dortmund

Dass der DFB zu einem solchen Spiel einen Schiedsrichter ansetzt, der zu den bundesweit besten gehört und auch bei den beteiligten Klubs ein Höchstmaß an Akzeptanz besitzt, versteht sich von selbst. Knut Kircher verkörpert diese Eigenschaften ohne jeden Zweifel, wie er auch am Mittwochabend eindrucksvoll unter Beweis stellte. Seine unaufgeregte, souveräne Art der Spielleitung stand in einem erfreulichen Kontrast zu dem Ballyhoo im Vorfeld der Partie. Nicht zuletzt ihm ist es zu verdanken, dass das Pokalspiel zwischen den beiden zurzeit wohl besten deutschen Teams größtenteils sehr anständig blieb. [Das gesamte Match in der ARD-Mediathek: 1. Hälfte | 2. Hälfte]

Dabei hatte Kircher einmal das sprichwörtliche Glück des Tüchtigen auf seiner Seite, nämlich in der 42. Minute, kurz bevor das 1:0 für die Bayern fiel: Marcel Schmelzers Grätsche gegen Philipp Lahm im Strafraum des BVB hätte eigentlich einen Strafstoß zur Folge haben müssen, weil der Dortmunder unzweifelhaft nur die Beine des Bayern-Kapitäns traf. Kircher ließ das Spiel jedoch weiterlaufen, und Arjen Robben erzielte unmittelbar nach dem Foul das Tor des Tages.

Ob der Referee Schmelzers Einsteigen gar nicht als regelwidrig einstufte oder ob er auf Vorteil erkannte, ist beim Betrachten der Fernsehbilder nicht auszumachen, aber gehen wir einmal von Letzterem aus, weil es regeltechnisch interessanter ist. Hätte Robben nicht getroffen, wäre nämlich kein nachträglicher Strafstoßpfiff mehr möglich gewesen. Zwar kann der Schiedsrichter bei einer Vorteilsgewährung prinzipiell das ursprüngliche Vergehen noch ahnden, wenn sich der Vorteil nicht innerhalb von zwei bis drei Sekunden einstellt. Das gilt aber ausdrücklich nicht, wenn ein Spieler nach der Vorteilsentscheidung ungehindert in Ballbesitz gelangt (was bei Robben der Fall war) und den seiner Mannschaft gewährten Vorteil anschließend vergibt.

Aus diesem Grund wird in Situationen, in denen ein Strafstoß fällig ist, vom Schiedsrichter normalerweise nicht auf Vorteil erkannt – schließlich besteht der größere Vorteil fast immer darin, aus elf Metern ungestört und in aller Ruhe aufs Tor schießen zu können. Nun mag man Knut Kircher zugestehen, dass er um Arjen Robbens Schusskünste weiß. Dennoch war seine Entscheidung, darauf zu vertrauen, schon ein wenig heikel.

Wurde über diese Szene nach der Partie kaum gesprochen, so sorgte das rüde Foul von Javier Martínez an Robert Lewandowski in der 62. Minute umso mehr für Diskussionen. Knut Kircher beließ es bei einer Verwarnung, manch anderer dagegen fand hier einen Platzverweis angebracht.

Tatsächlich handelt es sich um einen Grenzfall, bei dem der Schiedsrichter noch einen gewissen Spielraum hatte – weil das Tackling, das auf Lewandowskis Sprunggelenk endete, von der Seite kam und der Ball, als Martínez zur Grätsche ansetzte, zumindest noch in Spielnähe war – und deshalb Faktoren berücksichtigte, die über das Vergehen als solches hinausgingen: Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in der Partie kein einziges böses Foul und keine einzige Gelbe Karte; die Atmosphäre auf dem Platz war trotz der Bedeutung des Spiels friedlich, die Zweikämpfe wurden engagiert, aber überwiegend fair geführt. Martínez’ Einsteigen gegen Lewandowski kam da wie aus dem Nichts.

Ein erfahrener Schiedsrichter wie Knut Kircher bedenkt in einer gänzlich unerwarteten Situation wie dieser bei der Abwägung zwischen »Gelb« und »Rot« auch, welche (potenzielle) Wirkung und welche (möglichen) Folgen die persönliche Strafe haben wird: Beginnt er gleich mit einem Feldverweis, der einerseits vertretbar, andererseits aber auch recht hart gewesen wäre und die Gefahr heraufbeschworen hätte, dass die Begegnung schlagartig emotional und ruppig wird? Oder belässt er es bei einer Verwarnung – in Schiedsrichterkreisen würde man sagen: bei »Dunkelgelb« – und damit bei der wegen des bisherigen Spielcharakters eigentlich logische(re)n Sanktion?

Kircher entschied sich für die letztgenannte Option, und wenn man die Partie aus schiedsrichtertaktischer Sicht beurteilt, lag er damit richtig: Von den beiden Ellenbogenvergehen der Bayernspieler Kroos (67. Minute) und Mandžukić (78. Minute) abgesehen – die beide konsequent mit einer Gelben Karte geahndet wurden, wie es die Anweisungen des DFB vorsehen –, blieb das Spiel weiterhin ausgesprochen fair. So manche Entscheidungen des Referees muss man eben auch im Kontext der gesamten Begegnung sehen und beurteilen. Wie gesagt: Hier lag so gerade noch ein Grenzfall vor – was auch bedeutet, dass Martínez’ Foul bei einem anderen Spielverlauf sehr wohl eine Rote Karte hätte nach sich ziehen können.

11 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Danke für die Einschätzungen. Ich finde zwar, dass der Ausdruck „Fingerspitzengefühl“ inflationär verwendet wird, aber bei der Martínez-Grätsche trifft er zu.

    Trotzdem noch ein Gedanke: Ich habe das Gefühl, dass in letzter Zeit spektakuläre Fouls härter bestraft werden als gesundheitsgefährdende. Nehmen wir zum Beispiel das Foul von Lewandowski im Spiel gegen den HSV. Klar zerlegt es da Skjelbred ordentlich. Aber eine ernsthafte Verletzung (und eine Prellung fällt nicht darunter) wird aus so einem Foul ganz selten bis nie resultieren.

    Gefährlich wird es, wenn es mit gestrecktem Bein gegen Knie, Schienbein oder Sprunggelenk geht. Und da bin ich der Meinung, dass die Schiedsrichter ruhig auch mal schneller Rot zeigen sollten.

    • Der Terminus »Fingerspitzengefühl« wird nicht nur inflationär verwendet, er trifft es nach meinem Dafürhalten auch nicht sonderlich gut. Ich bevorzuge den Begriff »Ermessensspielraum«, und diesen Ermessensspielraum hat Knut Kircher bei der Frage nach der Farbe der Karte für Martínez genutzt (man könnte auch sagen: ausgereizt).

      Was dein Gefühl betrifft, dass in jüngster Zeit spektakuläre Fouls härter bestraft werden als gesundheitsgefährdende: Es wäre schon ganz gut, die Stichprobe zu erweitern; ein einziger Vergleich genügt mir da nicht, um ehrlich zu sein. Mein Eindruck ist jedenfalls ein anderer, und hinzu kommt, dass der DFB seine Schiedsrichter auf der Halbzeittagung vor einigen Wochen noch einmal ausdrücklich dazu angehalten hat, Ellenbogenschläge und Fouls mit der offenen Sohle besonders restriktiv zu ahnden.

      Vielleicht ist es aber einfach auch schwierig, in diesem Zusammenhang zwischen spektakulär und gesundheitsgefährdend zu unterscheiden, zumal auf dem Platz – wenn man beispielsweise sieht, wie Lewandowski da im Spiel gegen den HSV »durchgezogen« hat, kann man schon zu dem Schluss kommen, dass Skjelbred Glück gehabt hat, nicht nachhaltig verletzt worden zu sein. Und der Schiedsrichter muss ohnehin sofort entscheiden, wie schwer das Foul war – er kann ja schlecht erst die medizinische Expertise abwarten…

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  4. Danke für die Analyse sowohl vom 1:0 als auch vom Foul von Martinez, muss ich mir beides allerdings erst mal im TV genau anschauen, aus der Stadionperspektive kann man das halt doch immer nur bedingt sehen (die Szene vorm Tor noch eher als das Foul von Martinez in meinem Fall).

    Eine Frage zum 1:0: wenn das wirklich ein Foul war und Vorteil lief, hätte dann nicht trotzdem noch eine Gelbe Karte folgen können oder sogar müssen? Wenn Kircher die Aktion gegen Lahm nicht als Foul gesehen hat natürlich nicht, aber wenns an sich ein Foul war?

    • In der Tat kann der Schiedsrichter in einem Fall wie diesem noch nachträglich verwarnen, wenn er der Meinung ist, dass die Schwere des Fouls es erforderlich macht. Bei Schmelzer würde ich aber sagen: So schlimm war die Aktion nicht, der kam nach seinem Ballverlust einfach nur einen Tick zu spät und dürfte mit dem Gegentor gestraft genug gewesen sein.

  5. Wenn’s beliebt hätte ich gerne einige Fragen zum Bundesliga-Spieltag abgegeben:

    Zunächst das Spiel Nürnberg – Freiburg. Quelle: Ich habe mir die ARD-Sportschau aufgenommen und gerade angesehen (das würde ich auch empfehlen – ohne Vorspulfunktion kann man den Unsinn ohnehin nicht ertragen und ihr hättet eine zweite Ansicht). Ich muss da also auf die zukünftige Sky-Mediathek verweisen, was sehr schade ist.

    In diesem Zusammenschnitt wurde nämlich der (junge) Schiedsrichter vom Kommentator gnadenlos verrissen. Insbesondere anhand von zwei Szenen:

    Dem Handelfmeter, den er für völlig unberechtigt hält. Weil der Freiburger Abwehrspieler den Ball aus nächster Distanz an die Arme geköpft bekommt und das auch noch von hinten („und konnte den Ball nicht mal sehen“). Das würde ich allerdings anders werten. Denn als er abspringt und dabei die Arme wild über den Kopf reißt (interessanter Dance-Move), da kommt der Ball noch von vorne. Und er will diesen offensichtlich auch abwehren. Klar ist ihm überhaupt keine Reaktion auf den Kopfball möglich. Aber in der Situation rechnete er mit der Anwesenheit des Spielballs und hält die Arme in außer meiner Sicht völlig unnatürlicher Körperhaltung und vergrößert damit erheblich seine Körperfläche. Also, klar ist das ein Grenzfall, aber für mich ist das ein Elfmeter. Wer hat recht?

    Bonusfrage: Macht es eigentlich einen Unterschied, dass der Ball vom Mitspieler kommt? Konstruiertes Extrembeispiel: Vor mir als abstoßenden (hihi) Torhüter dirigiert mein Abwehrchef mit dem Gesicht nach vorne unsere Mitspieler und ich schnipple (/offenkundig absichtlich) ihm den Ball gegen den ausgestreckten Arm. Der kann ja man nichts dafür. Aber ich. Entscheidung?

  6. [ich trenn es mal auf]

    Zweitens eine Szene wohl Mitte der zweiten Hälfte, als Feulner ein aussichtsreicher Konter angepfiffen wird, nachdem er Sorg den Ball abnimmt. Nach Klaus Lufen war auch dies falsch. Ich habe mir die Szene mehrfach in Normalgeschwindigkeit und Zeitlupe angesehen. Der Winkel, den die ARD da anbietet ist nicht ideal, aber bei jeder Wiederholung sehe ich, wie Feulner Sorg auf den Fuß tritt. Jedenfalls meine ich das zu sehen, ganz eindeutig ist das nicht. Oder bilde ich mir das ein?

    Lufen kommentierte dies als „eine von vielen Fehlentscheidungen“, die Zwayer in der zweiten Halbzeit getroffen haben soll. Ich finde das ja erstmal begrüßenswert, wenn ein Zusammenschnitt bemüht ist, mir das Bild des gesamten Spiels zu malen. Gerade beim Schiedsrichter begrüße ich das natürlich hier artig, wenn eine Wertung nicht auf Grund von Einzelentscheidungen angestellt wird. Und natürlich gehört es zur Natur des Zusammenschnitts, dass mir nur wenige Beispiele für die diese Wertung tragenden Situationen gegeben werden können. Aber wenn schon 2 von 2 Beispielen aus meiner Sicht jedenfalls keine eindeutigen Fehlentscheidungen darstellen – was soll ich denn dann von dieser Wertung halten?

    Ah und auch noch eine – arg konstruierte – Bonusfrage: Nürnberg wurde ein Tor wegen eines Stürmerfouls von Peckard(?) gegen Baumann aberkannt. Das ganze ist völlig unspannend weil extrem eindeutig (und wird sich trotzdem in jedem Spielbericht finden): Er springt im Fünfmeter-Raum in Baumann rein, während dieser eine Flanke abfängt. Aus meiner Sicht auch außerhalb des Fünfers eine klare Sache, weil er ihm den Unterarm in die Rippen stößt. Gehen wir mal davon aus, diese beiden Annahmen von mir sind zutreffend: 1) ein Stürmerfoul und 2) Gleichzeitigkeit von Foul und Fangen des Balles. Und jetzt gehen wir mal spaßeshalber 3) davon aus, die beiden – völlig verplant – befinden sich nicht nur außerhalb des Fünfers, sondern auch außerhalb des Strafraums. Wäre das Handspiel oder das Foul zu bestrafen? Ist ja keines zuerst geschehen.

  7. Und dann hätte ich noch gerne das gestrige Spiel Frankfurt – Gladbach angesprochen (Achtung: Fanbrille Borussia). Ich habe das live gesehen. Und leider nicht mit der allervollsten Aufmerksamkeit (Szene 2 und 3 konnte ich gerade im Kurz-Zusammenschnitt nachschauen).

    1) In der 31. Minute bekommt Zambrano für die ausgiebig behandelte Ellbogen-Attacke eine völlig verdiente gelbe Karte. Das ist (Sorry, Herr Veh) nun wirklich ausdiskutiert. Und auch Marko Hagemann als Kommentator verwies auf die entsprechenden Hinweise des DFB und die zwingende strenge Auslegung.

    Das verstellt aber aus meiner Sicht den Blick auf das Foul an sich. So wie ich das sehe war das kein abstrakt gefährliches Herumrühren im Luftkampf, das man einfach nicht mehr sehen will, sondern eine höchst gefährliche Aktion. Für mich springt der da Herrmann mit Anlauf von hinten mit dem Ellbogen in den Rücken, irgendwo im Bereich der unteren Halswirbel. Das ist für mich zumindest aber-gerade-noch-so-gelb. Wenn überhaupt. Da kann aus meiner benebelten Erinnerungs-Sicht richtig was passieren.

    Seltsamerweise (oder nicht, s.o.) stehe ich mit dieser Einschätzung jedoch ziemlich alleine da. Wie seht ihr das: War das so gefährlich, ja, brutal, wie ich das gesehen haben will? Und kann – ganz allgemein – eine Anordnung, wegen einer verbreiteten Unsitte für eine Bewegung pauschal gelb zu zeigen, Schiedsrichter und/oder Zuschauer von einem im Ausnahmefall sogar rotwürdigen Vergehen ablenken?

    2) Es wird allenthalben behauptet, wenn Inui bei seinem Alleingang nicht über die Grätsche von Nordveith springt (großartige Aktion von Inui BTW, Respekt), sondern sich fallen lässt, dann pfeife Aytikin einen Elfer. Das hätte ich bis vor kurzem auch immer behauptet. Nur zur Nachfrage: wenn ich es richtig verstehe, würde dies bedeuten, Aytikin hätte – der Versuch des Beinstellens ist strafwürdig – auf Vorteil entschieden – und weil dies ein Bundesliga-Schiedsrichter im Strafraum nicht macht, kann das nur heißen, er habe es nicht gesehen oder er habe es nicht als Foul bewertet. Aytikin läuft in der Szene zwar einem langen Schlag hinterher, sieht das ganze also von etwas weiter weg und von hinten, während sein Assi auf der rechten Seite, also auch etwas weiter weg ist. Aber beide haben für mich ausgezeichnete Sicht. Und die Grätsche war jetzt auch nicht gerade subtil. Schlussfolgere ich richtig, dass Team Aytikin da also nichts übersehen, sondern die Aktion gar nicht als elfmeterwüdig angesehen hat, völlig unabhängig vom Fallen- oder Nicht-Fallen-Lassen Inuis? Und falls ja: wie kommt er darauf?

    3) Glaubt ihr, Armin Veh wird irgendwann einsehen, dass er sich bei dem Spiel gewiss über vieles aufregen könnte, jedoch ganz sicher nicht über die Szene vor seiner Hinausstellung (übrigens super Zeitspiel, schönen Dank)?

    [entschuldigt bitte die Uferlosigkeit. Ich bin gerade krank und damit a) gelangweilt und b) zu keinem stringenten gedankengang fähig]

  8. @sternburg: Danke für die vielen Fragen. Ich versuche mich mal an Antworten:

    1.) Nürnberg – Freiburg: Die Handelfmeterszene habe ich in der neuen Textsonderausgabe erklärt. Ergänzend dazu: Es spielt letztlich keine Rolle, ob der Ball von einem Gegen- oder einem Mitspieler kommt. Dennoch ist das von dir konstruierte Extrembeispiel regeltechnisch höchst interessant. Deinem Mitspieler könnte man da keinen Vorwurf machen, denn er sieht den Ball ja nicht kommen, und seine Armbewegung dient auch eindeutig nicht dazu, einen Ball aufzuhalten. Insofern läge kein strafwürdiges Handspiel von ihm vor. Aber du als Torwart müsstest trotzdem sanktioniert werden, sofern der Schiedsrichter der Ansicht ist, dass du dir durch die Aktion einen unsportlichen Vorteil zu verschaffen versuchst. Hier käme ein indirekter Freistoß wegen unsportlichen Verhaltens in Betracht und außerdem eine Gelbe Karte.

    Zu der Szene mit Feulner und Sorg kann ich nichts sagen, weil ich sie nicht gesehen habe. Was die Bonusfrage betrifft: Wenn beide Mannschaften exakt gleichzeitig gegen die Regeln verstoßen, kann der Referee grundsätzlich einen Schiedsrichter-Ball geben. Ist eines der beiden Vergehen deutlich schwerer als das andere, soll er dagegen dieses schwerere ahnden. Bei einem Foul am Torwart und einem Handspiel außerhalb des Strafraums durch den Keeper ist die Frage, welcher der beiden Verstöße schwerer wiegt, allerdings nicht eindeutig zu beantworten. Also Schiedsrichter-Ball.

    2.) Frankfurt – Gladbach: Bei Ellenbogen- und Armeinsätzen im Luftkampf lautet die Anweisung, dass es einen Platzverweis geben muss, wenn der Schiedsrichter eine Schlagbewegung erkennt. Eine solche Schlagbewegung war bei Zambrano für mich nicht auszumachen, sondern eher ein Stoßen oder Anspringen. Insofern fand ich die Verwarnung angemessen; ich fand die Aktion auch nicht ganz so brutal wie du.

    Zu Nordtveit vs. Inui siehe die neue Textsonderausgabe.

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