Collinas Erben: Textsonderausgabe zum 23. Spieltag



Diese Woche gibt’s aus zeitlichen Gründen mal wieder nur eine Textsonderausgabe von »Collinas Erben« mit Erläuterungen zu einigen markanten Schiedsrichterentscheidungen am 23. Spieltag der Fußball-Bundesliga sowie zu einem vermeintlichen Regelverstoß des Schiedsrichters in der Dritten Liga.


Borussia Mönchengladbach – Borussia Dortmund

An der Berechtigung des Strafstoßes für den Deutschen Meister dürften wohl keine Zweifel bestehen, zu eindeutig war das Foulspiel von Gladbachs Torwart Marc-André ter Stegen an Mario Götze. Aber lag hier keine »Notbremse« vor? Nein, denn Götze hatte den Ball links an ter Stegen vorbeigespielt und hätte ohne dessen Foul in einen Zweikampf mit Gladbachs Jantschke gehen müssen. Daher wurde keine hundertprozentige Torchance vereitelt, und deshalb lag Schiedsrichter Günter Perl auch goldrichtig, als er ter Stegen nur »Gelb« zeigte.

Kniffliger war da schon die Frage, ob sich Gladbachs Stürmer de Jong im Vorfeld des Ausgleichstreffers aktiv im Abseits befand oder nicht. Beim langen Ball in die Spitze hob Dortmunds Schmelzer jedenfalls schon mal den Arm, aber die Partie lief weiter, und während sich de Jong wieder vom Ball weg orientierte, passte Wendt in die Mitte, wo Younes stand und einschoss.

Das regeltechnische Vergehen, dessen sich de Jong schuldig gemacht haben könnte, heißt »einen Gegner beeinflussen«. Die Voraussetzung dafür ist laut Regel 11 (Abseits), dass der betreffende Spieler »einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken«.

Hat de Jong also Bewegungen gemacht, mit denen er die Verteidiger Piszczek und Subotić getäuscht oder abgelenkt hat? Das kann man durchaus so sehen; andererseits wirken die beiden Dortmunder Abwehrspieler eigentlich nicht besonders irritiert. Mithin fehlt hier die von der Regel geforderte Eindeutigkeit. Hinzu kommt, dass in der Praxis der Spielraum bei der Beantwortung der Frage, wann ein aktives Abseits vorliegt, in den vergangenen Jahren stetig kleiner geworden ist. Es wird immer öfter nur noch dann auf Abseits erkannt, wenn der betreffende Spieler den Ball auch tatsächlich berührt (oder eben vollkommen unzweideutig und unbestreitbar den Gegner beeinflusst). Insofern entspricht die Anerkennung des Gladbacher Ausgleichstores der gängigen Regelauslegung.

FC Bayern München –Werder Bremen

»Korrekt, aber hart« findet der »Kicker« den Platzverweis gegen Bremens Prödl wegen einer »Notbremse« gegen Gómez, und beim »Doppelpass« wurde über die Berechtigung der Roten Karte sogar gestritten – warum auch immer. Zentrale Position, knapp 16 Meter vor dem gegnerischen Tor, nur noch den Torwart vor sich, dann kommt die Grätsche von hinten, als der Ball schon nicht mehr spielbar ist – viel klarer geht es eigentlich nicht: »Rot« war hier nicht nur berechtigt, sondern zwingend.

Strittiger könnte man da schon die Entscheidung von Schiedsrichter Marco Fritz finden, den Treffer zum 2:0 für die Bayern anzuerkennen. Denn bei Robbens Freistoßflanke standen gleich vier Münchner im Abseits, nur Javier Martínez nicht – und genau der traf per Kopf ins Tor. Letztlich muss man auch hier die Frage beantworten: Haben die vier im Abseits befindlichen Bayern ihre Bremer Gegenspieler im Sinne der Regel 11 beeinflusst? Die Antwort fällt genauso aus wie in Mönchengladbach: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht – eindeutig war es jedenfalls nicht, und auch hier entspricht es der aktuellen Regelauslegung, das Tor anzuerkennen.

In dieser Situation konnte man übrigens gut erkennen, dass manche Mannschaften genau diese Regelauslegung gezielt für ihre Zwecke nutzen: Es geht eben nicht mehr darum, beim Abspiel möglichst keinen Angreifer im Abseits stehen zu haben; entscheidend ist, dass derjenige, der in Ballbesitz gelangen soll, sich dort nicht aufhält. Der Rest mag sich im als passiv gewerteten Abseits tummeln und dadurch eine gewisse Verwirrung beim Gegner stiften, ohne dafür mit einem indirekten Freistoß bestraft zu werden.

Man kann diese radikale Auslegung wahlweise als überaus offensivfreundlich rühmen oder als zu hart für die Defensive verteufeln – momentan ist sie so, wie sie ist, und so haben die Schiedsrichter sie auch umzusetzen. Die Verteidiger scheinen sich damit auch mehr oder weniger abgefunden zu haben; zumindest hat von den Bremern niemand ernsthaft protestiert.

Hannover 96 – Hamburger SV

Zwei Strafstöße gab es in diesem Spiel, einen auf jeder Seite. Derjenige für den HSV erscheint beim Betrachten der Fernsehbilder zunächst etwas fragwürdig. Aber wenn man dann eine Perspektive einnimmt, die ungefähr der von Schiedsrichter Knut Kircher entspricht, sieht man recht gut, wie Djourou den Laufweg von Aogo kreuzt und ihn dabei umrempelt, ohne den Ball spielen zu können.

Korrekt war auch der Elfmeter für 96. Der Ball war weg, als Adler den Hannoveraner da Silva Pinto traf und ihn zu Fall brachte. Dass der Ball sogar ziemlich weit weg war und ohne Zweifel ins Toraus gegangen wäre – was Adlers Foul also im Grunde genommen buchstäblich zwecklos werden ließ –, spielt dabei keine Rolle.

Für den Spielverlauf unwichtig, regeltechnisch dagegen höchst interessant war noch eine Szene aus der 8. Minute, die nicht in den Zusammenfassungen gezeigt wurde: Hannovers Torwart Zieler hielt den Ball sicher und ungehindert in seinen Händen, als plötzlich ein zweiter Ball aufs Feld rollte. Daraufhin kickte Zieler den Spielball ins Seitenaus und wollte sodann nahtlos mit dem Zweitball weitermachen.

So einfach geht das aber nicht, weshalb Knut Kircher die Partie unterbrach. Ein bisschen Aufregung bei Zieler, ein wenig Unverständnis bei Hannovers Trainer Slomka, ein paar erklärende Worte vom Schiedsrichter, dann gab es einen Einwurf für den HSV, den Rafael van der Vaart zu den Hannoveranern zurückspielte, so, wie man das sonst macht, wenn der Ball ins Aus gekickt wird, um eine Verletzungsbehandlung zu ermöglichen. Faire Geste, kein Problem, alle wieder ruhig.

Echte Regel-Nerds müssten hier allerdings aufgeregt mit den Fingern schnipsen, denn in der Regel 5 (Der Schiedsrichter) heißt es: »Gelangt bei laufendem Spiel ein zweiter Ball […] aufs Spielfeld, unterbricht der Schiedsrichter die Partie […], wenn dadurch das Spielgeschehen gestört wird. Die Partie wird mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Spielball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.« Streng genommen hätte es also keinen Einwurf geben sollen, sondern eben den erwähnten Schiedsrichter-Ball. Da aber zweifellos auch dieser ohne Umschweife bei Zieler gelandet wäre, kann man das Ganze unter der Rubrik »Petitessen« verbuchen.

FC Schalke 04 – Fortuna Düsseldorf

Aufregung in der Nachspielzeit: Fortuna warf alles nach vorne, auch seinen Torwart Fabian Giefer. Der hinderte seinen Kollegen Timo Hildebrand schließlich nach einem missglückten Angriffsversuch mit einem – nicht allzu heftigen – Foul daran, den Ball aus den Händen weit nach vorne abzuschlagen und so die Situation auszunutzen, dass das Gästetor leer war. Schiedsrichter Michael Weiner zeigte Giefer dafür die Gelbe Karte; mancher hätte allerdings gerne einen Platzverweis gesehen.

Dabei war es ein typischer Fall für ein verwarnungswürdiges taktisches Foul und keineswegs die Verhinderung einer klaren Torchance. Letzteres zieht man ohnehin nicht in Erwägung, wenn die Entfernung zum gegnerischen Tor dermaßen groß ist – auch dann nicht, wenn der Torwart sie mit einem weiten Abschlag überbrücken könnte. In diesem Fall ließ sich ja nicht einmal seriös feststellen, wo und bei wem Hildebrands geplanter Abschlag überhaupt gelandet wäre. Und deshalb lag der Schiedsrichter vollkommen richtig mit seiner Entscheidung, Giefer nur zu verwarnen.

1. FSV Mainz 05 – VfL Wolfsburg

Manchmal genügt schon ein kaum wahrnehmbares Zupfen am Trikot, um vom Platz gestellt zu werden. Das weiß nun auch Wolfsburgs Alexander Madlung, dessen Textilvergehen gegen den Mainzer Müller von Schiedsrichter Peter Sippel als »Notbremse« gewertet wurde. Eine vertretbare Entscheidung, denn das kurze Halten genügte, um die eigentlich ausgezeichnete Torchance für Mainz zunichte zu machen.

Beim Handspiel des Wolfsburgers Vieirinha im eigenen Strafraum wiederum ließ Sippel weiterlaufen. Der »Sky«-Kommentator sprach von einer »50:50«-Entscheidung, und tatsächlich überlegt man auch noch nach dem fünften Betrachten der Zeitlupe: Fällt das eigentlich unter die neuerdings auch vom DFB verwendete Kategorie »Vergrößerung der Körperfläche«? Oder ist es nicht vielmehr so, wie es Patrick Völkner in seiner Zurückweisung von Thomas Tuchels Schiedsrichterschelte schrieb: kurze Distanz, mit dem Rücken zum Spiel, keine Einsicht ins Spielgeschehen, spieltypische Drehbewegung – ergo: kein strafbares Handspiel?

Auch hier gilt: In dubio pro reo, und die »Angeklagten« heißen Vierinha und auch Sippel.

1. FC Heidenheim – SV Darmstadt 98 (3. Liga)

Folgt man den Zusammenfassungen in Wort und Bild, dann hat Schiedsrichter Benjamin Cortus den Darmstädter Gorka mit Gelb-Rot vom Platz gestellt, ohne ihn vorher verwarnt zu haben – was einen glatten Regelverstoß bedeuten würde. Eine tragische Verwechslung mit einem optisch ähnlichen Spieler, der bereits »Gelb« gesehen hatte, so wird gemutmaßt. Der Schiedsrichter selbst gibt an, Gorka erst die Gelbe Karte wegen eines Foulspiels und dann »glatt Rot« wegen einer Beleidigung gezeigt zu haben. Das wiederum glauben ihm die Darmstädter nicht, die deshalb Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt haben.

Auf der Grundlage der Videobilder ist es kaum möglich, zu einer verlässlichen Einschätzung zu kommen. Einerseits wirkt es tatsächlich ein wenig so, als hätte der Schiedsrichter eine Gelb-Rote Karte gezeigt und nicht erst »Gelb« und dann »glatt Rot«. Das würde den Verdacht auf eine Verwechslung nähren. Andererseits ist der Referee auf dem Platz mehrfach vehement auf seinen vermeintlichen (!) Fehler hingewiesen worden und trotzdem standhaft geblieben, sodass man davon ausgehen kann, dass er genau wusste, was er tat. Und letztlich ist es seine Sicht der Dinge, der vor dem Sportgericht der meiste Glauben geschenkt werden wird. Man darf jedenfalls gespannt sein.

20 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Danke für die Analyse.
    Eine kurze Frage ist mir beim Schalkespiel erneut eingefallen, welche ich mir wohl schon in der F-Jugend gestellt habe.

    Szene: Giefer hindert Hildebrand am Abschlag.
    Theorie: Was wäre wenn Giefer den Ball weggespitzelt hätte, während dieser sich noch in der Luft befand (also nachdem Hildebrand ihn fallen lässt, und bevor er ihn mit dem Fuß wegkickt) und zwar _ohne_ Hildebrand selbst zu berühren.
    Grundlegende Frage: Zählt der Ball in dieser kurzen Zeitspanne als „freigegeben“? Einfach wäre so eine Aktion natürlich nicht, aber von regeltechnischer Seite würde ich gerne eine Meinung dazu lesen.

  2. Danke für die Erläuterung zur Giefer/Hildebrand-Sache. Ich habe eine Nachfrage dazu. Folgendes Szenario:

    55. Spielminute. Der Towart hat den Ball gerade gefangen, schaut sich im Strafraum um und wartet, bis dieser sich leert. Allerweltsszene. Kommt in jedem Spiel ca. 20 Mal vor. Gerade als er den Abwurf oder Abschlag ausführen will, kommt der letzte im Strafraum verbliebene Stürmer der Gegnermannschaft von hinten und tritt dem Torwart in die Hacken. Nicht übel, aber schon so, dass der Keeper zu Boden geht.

    Frage: Warum sollte der Schiedsrichter hier auf ein „taktisches Foul“ entscheiden und es bei einer gelben Karte belassen? Warum wäre das nicht eine mit Rot zu bestrafende Unsportlichkeit oder Tätlichkeit?

    Oder hatte Giefer einfach nur das Glück, dass man seiner Aktion einen Vorsatz unterstellen konnte? Würde aber auch bedeuten: Derjenige, der aus Gründen des persönlichen Vorteils foult wird weniger hart bestraft als derjenige, der einfach nur strunzdämlich ist. Das kann es ja auch nicht sein.

    Mir geht’s nicht darum Giefer jetzt zu geißeln. Gelb war auch für mich absolut OK. Aber dann kam mir dieser „Was, wenn das jetzt nicht in ein aufgerückter Torwart der Nachspielzeit gewesen wäre“-Gedanke.

    • Gegenfrage: Warum sollte das Foul in deinem Szenario eine mit »Rot« zu bestrafende Unsportlichkeit oder Tätlichkeit sein? Eine Tätlichkeit ist beispielsweise ein Schlag ins Gesicht, ein heftiger Stoß gegen die Brust oder ein Tritt gegen das Schienbein – nichts Vergleichbares liegt hier vor. Und eine feldverweiswürdige Unsportlichkeit kommt ebenfalls nicht in Betracht, denn der Spieler wird weder beleidigend, noch spuckt er.

      Vielleicht verstehe ich ja einfach nur die Intention deiner Frage nicht, aber ich wüsste weder bei Giefers Einsteigen noch bei deinem Szenario auch nur ansatzweise, was daran rotwürdig sein soll. Es handelt sich jeweils um nicht besonders harte Fouls, die gleichwohl eine Verwarnung erforderlich machen, weil sie vorsätzlich-taktischer Natur sind. Der Vorsatz ist als solcher aber nicht per se platzverweiswürdig. Man mag die Offensichtlichkeit und Dreistigkeit, mit der Giefer den Schalker Gegenangriff unterbunden hat, empörend finden, aber rein regeltechnisch gesehen hat er nichts getan, was einen Feldverweis gerechtfertigt hätte.

      • Ich weiß nicht warum, deshalb wollte ich es ja von dir wissen, ob :)

        Für mich als Laien ist das Angehen eines Gegners bei nicht spielbarem Ball schlichtweg unsportlich, weil es eben nicht darum geht zu spielen, sondern nur darum, einen Gegner kurzfristig „auszuschalten“. Ein Foul um des foulens Willen, sozusagen. So als träte man einem Spieler, der gerade einen Einwurf ausführt, sanft aber bestimmt in die Hacken.

        Warum das Rot sein sollte? Keine Ahnung! Vielleicht aufgrund der Signalwirkung. „Willst du noch ein paar Sekunden von der Uhr nehmen? Tritt einfach den gegnerischen Keeper um, wenn der gerade zum Abschlag anläuft. Aber nicht so dolle, nur so, dass er sich auf’s Mal legt. Gibt maximal gelb!“

        Aber wenn’s den Regeln entspricht gebe ich mich natürlich zufrieden und verbuche einen Erkenntnisgewinn.

  3. Danke für die Bewertung der Giefer-Szene. Die Frage, warum das kein Platzverweis war, hatte ich erst mir selbst und hätte sie dann hier gestellt, wenn sie nicht schon beantwortet wäre, was ein vortrefflicher Dienst am Leser ist. Vielen Dank.

  4. Schiedsrichter jener Partie, in der Frank Mill dem Torwart den Ball mit dem Kopf wegspielte, war übrigens Manfred Amerell. Danke auch für diesen Link zum Video.

  5. @Alex: Genau das meinte ich, danke.

    Angeregt von Trainers Hinweis auf Amerell habe ich auch ein bisschen auf fussballdaten.de rumgewühlt. Damalige Zuschauerzahl: 21.100 – heute kaum noch vorstellbar für ein Spiel in Dortmund. Das parallel stattfindende 8:1 von Bayern gegen Schalke sahen gar nur 16.500 Leute. Schalke stieg am Ende als Letzter ab. In der Relegation behauptete sich Waldhof Mannheim im dritten (!) Spiel nach Elfmeterschießen gegen Darmstadt 98.
    Lang, lang ist’s her…

  6. Pingback: Die Blog- & Presseschau für Mittwoch, den 27.02.2013 | Fokus Fussball

  7. Da ich seltenst Podcast höre danke für den Text. Für mich also keine „nur“ Text Ausgabe.

  8. Fand die Szene von Giefer eigentlich eine relativ typische für ein Beispiel eines sogenannten taktischen Fouls, nicht mehr und nicht weniger. Besten Dank für die Textsonderausgabe!

  9. Zum Schiedsrichter Cortus beim Spiel Heidenheim gegen Darmstadt. Natürlich wurde der Darmstädter Spieler gesperrt, und zwar für happige 3 Spiele, obwohl sogar der DFB-Richter „Unklarheiten“ in den Aussagen des Schiedsrichters erkannte. Ein schönes Beispiel für das katastrophale Rechtsverständnis der Sportgerichtsbarkeit. Vor jedem ordentlichen Gericht wäre der Spieler Gorka freigesprochen worden. Der DFB denkt anders: Der Schiedsrichter kann noch so dreist lügen, er ist und bleibt unfehlbar. Halleluja.

    • Für alle, die eine kurze Zusammenfassung der Einspruchsverhandlung lesen möchten: http://bit.ly/15VQBwj

      Da wurde also offenbar sogar eine »Lippenleserin« aufgefahren, um nachzuweisen, dass Gorka den Schiedsrichter nicht beleidigt hat, aber der Aussage des Referees wurde wegen des »erhöhten Richtigkeitsgewichts« mehr Bedeutung beigemessen. Das heißt: Weil der Schiri bei seiner Aussage blieb, hatte Darmstadt 98 keine Chance. Damit wird dem Referee tatsächlich eine Art Unfehlbarkeitsstatus zuerkannt. Ich schließe mich an: Das ist ein höchst problematisches Rechtsverständnis.

  10. Pingback: Collinas Erben: Textsonderausgabe zum 24. Spieltag | Fokus Fussball

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