CE108 Fortsetzung mit Abstrichen


First things first: Gemeinsam mit den wunderbaren Machern von »Hands of God« haben wir die »Aktion Heimatstern« ins Leben gerufen. Ihr könnt nun ein edles Plakat erwerben, das unseren Namenspatron würdigt, und tut damit noch etwas Wichtiges und Gutes. Die Details erklären wir in dieser Episode gleich zu Beginn. Danach sprechen wir darüber, was die Fortsetzung des Spielbetriebes in der Bundesliga unter den Bedingungen von Corona für die Schiedsrichter bedeutet: Wie bereiten sie sich auf die Geisterspiele vor? Wie oft und wo werden sie auf das Virus getestet? Was geschieht, wenn ein Unparteiischer am Spieltag ein positives Testergebnis erhält? Und was ändert sich noch alles? Müssten die Regeln nicht eigentlich angepasst werden? Außerdem beschäftigen wir uns mit einem eigentümlichen Ausflug des Augsburger Trainers, der die Quarantäne verließ, um Zahnpasta und Hautcreme zu kaufen, und nun ein Problem hat.
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Klaas Reese
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Alex Feuerherdt

Das edle Collina-Plakat von den Hands of God kann bis zum 24. Mai 2020 hier bestellt werden, Die Auflage ist auf 50 Stück limitiert. Unseren Teil des Erlöses werden wir komplett an Heimatstern e. V. spenden.

Musik: Tha Silent Partner – P Pulsar (Album Version)

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6 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo Alex, habe mich gerade durch die Regeltests auf n-tv.de geklickt. Wirklich sehr gelungen!
    Die Begründung zur Schuhwechselfrage finde ich allerdings in doppelter Hinsicht unglücklich. Zitat:

    Wenn der Schiedsrichter einen Spieler wegen eines Ausrüstungsmangels vom Feld schickt, ist der Wiedereintritt ins Spiel prinzipiell erst in der nächsten Unterbrechung möglich. Denn der Referee oder einer seiner Assistenten muss zunächst überprüfen, ob der Mangel behoben worden ist, und das geht nur, wenn das Spiel ruht. Wechselt ein Spieler aber, wie hier geschehen, aus eigenem Antrieb das Schuhwerk, darf er gleich wieder am Spiel teilnehmen. Die Kontrolle durch den Unparteiischen erfolgt dann, sobald die Begegnung das nächste Mal unterbrochen ist.

    Im Regelwerk steht hingegen:

    Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, um die Ausrüstung […] auszutauschen
    – muss von einem Spieloffiziellen kontrolliert werden, bevor er das Spielfeld wieder betreten darf,
    – darf das Spielfeld nur mit Erlaubnis des SR wieder betreten (eine solche Erlaubnis darf bei laufendem Spiel erteilt werden)

    Daraus folgere ich:

    1. Prinzipiell ist der Wiedereintritt nicht erst in der Unterbrechung möglich. Klar, als Alleinpfeifer praktisch schon, aber in der Bundesliga kann der vierte Offizielle die Kontrolle durchführen und dem SR mitteilen, dass alles ok ist.
    2. Dass die Kontrolle nach dem Wiedereintritt erfolgen darf, widerspricht direkt dem Regeltext.

    Gibt es da eine (inoffizielle) Anweisung, die deiner Begründung entspricht?

    Darüber hinaus danke für die kontinuierlich gute Arbeit im Podcast und überall sonst.

    • Es gibt sogar eine offizielle Anweisung des DFB: Bei den Regelfragen von Lutz Wagner in der Schiedsrichter-Zeitung Nr. 03/2020 ist es die Situation 12 auf Seite 15. Die habe ich in den Regeltest für n-tv.de übernommen. Wagner schreibt dort, dass es einen Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem vom Schiedsrichter angeordneten Schuhwechsel gibt.

      • Danke für die Aufklärung. In solchen Momenten wünsche ich mir das Regelheft als einzige Quelle der Wahrheit. Ist natürlich noch recht frisch mit 03/2020. Aber aus meiner Sicht wäre es zumindest nicht zu viel verlangt, dass der DFB seine über die Schiedsrichter-Zeitung verbreiteten Auslegungswünsche im Jahresrhythmus in die doch traditionell vorhandenen zusätzlichen Erläuterungen jeder Regel einpflegt.

        Und wenn sie schon dabei sind, könnten sie sich mal nen Germanisten holen, der einige Passagen sprachlich entstaubt. Selbst als Laie sehe ich da so viel Potenzial, sowohl was klarere als auch einfacher verständliche Formulierungen angeht. Aber das ist wieder ein ganz eigenes Thema ;-)

        • Ja, die Klarstellungen laufen tatsächlich ganz überwiegend über die Schiedsrichter-Zeitung, aber die sollen wir als Schiris ja auch aufmerksam lesen. Trotzdem wäre ein Überblick an zentraler Stelle natürlich vorteilhaft. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang das Werk »Fußballregeln in der Praxis« des Bayerischen Fußball-Verbands. In Regeldingen ist das nach allem, was ich weiß, zu einer Art Standardwerk geworden, auf das in Zweifelsfällen auch über den BFV hinaus zurückgegriffen wird. Es ist auch wirklich ganz großartig, zum Lernen, für die Lehrarbeit, zum Nachschlagen und überhaupt.

          Zur sprachlichen Seite: Finde ich auch. Wenn ich nicht irre, organisiert das IFAB die Übersetzungen der Regeln, vielleicht müsste man dort mal die betreffende Bitte überbringen. Wobei manche Unklarheiten und Missverständnisse auch in der englischen Fassung angelegt sind, wenn auch weniger.

          • Von den »Fußballregeln in der Praxis« höre ich zum ersten Mal. Das Internet kennt offenbar das ein oder andere Zitat aus diesem Werk, aber wie man es abrufen oder bestellen kann, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Kannst du da mehr zu sagen? Klingt auf jeden Fall vielversprechend.

  2. Dieses Werk wird landläufig auch »Schiedsrichter-Handbuch des BFV« genannt. Ich habe es bekommen, als ich Anfang März einen Gastvortrag bei der Schiedsrichtergruppe München-Süd gehalten habe. Wie man es bezieht, weiß ich nicht, aber vielleicht bekommt man es direkt beim BFV.

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