CE090 Gefühlschaos im Zusatzprotokoll


So ist das manchmal: Der eine erwirbt ein Haus und muss es einrichten, der andere schreibt an einem Buch – und, schwupps, sind schon wieder mehr als vier Monate ohne Podcastfolge vergangen. Wir bitten vollumfänglich um Nachsicht und melden uns – wie könnte es anders sein – mit einer ausführlichen, kritischen, viele Perspektiven berücksichtigenden Zwischenbilanz zum Videobeweis zurück, den das IFAB nun auch fest ins Regelwerk aufgenommen hat. Dabei konnten wir den für die Schiedsrichter zuständigen DFB-Vizepräsidenten Ronny Zimmermann, den Video-Assistenten und früheren Bundesliga-Referee Jochen Drees sowie den Vorsitzenden der DFB-Schiedsrichter-Kommission Elite, Lutz Michael Fröhlich, für Interviews gewinnen. Außerdem lassen wir die ersten beiden Rückrundenspieltage Paroli laufen, wie Horst Hrubesch es formulieren würde, berichten darüber, wie einem Spieler sein Name zum Verhängnis wurde, erklären, was der frühere Uno-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali mit den Video-Assistenten-Assistenten gemein hat, und erzählen, wie ein Fünftligaschiedsrichter plötzlich von der Kurve an die Seitenlinie gelangte. Da das schon wieder sehr viel Material ist und noch mehr Material vor uns liegt, haben wir beschlossen, uns schon in wenigen Tagen zur Aufzeichnung der nächsten Folge zu treffen. Schließlich ist das Haus jetzt eingerichtet und das Buch beim Lektor.
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Klaas Reese
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Alex Feuerherdt

Musik: Tha Silent Partner – P Pulsar (Album Version)

Wir freuen uns über eure Fragen, eure Kritik, euer Lob, eure Wünsche. Sendet uns dazu einfach eine E-Mail oder eine Sprachnachricht.

Links: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie der Universität Leuven findet sich auf der Website des IFAB — Die wichtigsten Statements und Zahlen von der Pressekonferenz von DFB und DFL zum Videobeweis finden sich auf der Website des DFB — Das offizielle Regelheft des DFB — Die Kolumnen von Collinas Erben auf n-tv.de — Collinas Erben bei Twitter und bei Facebook

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12 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo, zusammen,

    erstmal schön, dass ihr wieder zu hören seid.
    Hier noch ein paar Updates rund ums Thema Video-Assistenten:

    1. Die vier Aufsteiger dürfen jetzt auch offiziell als VA amtieren, s. auch
    https://www.dfb.de/die-mannschaft/news-detail/schiedsrichter-quartett-erweitert-kreis-der-video-assistenten-182920/
    Frau Steinhaus z. B hatte ihren ersten Einsatz als VA letzten Sonntag in Stuttgart.

    2. In der neuen Rubrik „Ich erklär’s mal …“ wird schön erläutert, wie u. a die Zusammenarbeit zwischen VA und VAA aussieht und welche Rollenverteilung es gibt.
    https://www.dfb.de/die-mannschaft/news-detail/froehlich-dingert-storks-ich-erklaers-mal-183044/

    3. In der aktuellen SRZ werden einige Szenen gezeigt und erläutert , wann der VA eingreifen soll und auch wann er darf, bzw. wann er nicht darf.
    Dabei waren auch zwei Szenen, die der DFB anders gelöst haben möchte, nämlich die nicht gegebene Rote Karte beim Spiel VfB Stuttgart – Bayer Leverkusen ( VA hat nicht eingegriffen) sowie die Bewertung des Zweikampfes im Vorlauf des nachträglich zurückgenommenen Strafstoßes im Spiel Borussia Mönchengladbach – Schalke 04 (VA hatte eingegriffen).

    Mit sportlichen Grüßen

    Joaker

    • Schwierige Frage. Theoretisch kommt ein Regelverstoß in Betracht, weil hier ja ein Spieler mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen wurde, dem nachweislich keine Gelbe Karte gezeigt worden war. Wie man in England (dort scheint das Spiel stattgefunden zu haben, wenn ich es richtig sehe) in einem solchen Fall verfährt, weiß ich nicht. Aber nehmen wir mal an, es hätte sich in Deutschland zugetragen.

      Beim Phantomtor von Kießling in Hoffenheim im Oktober 2013 hat das Sportgericht des DFB bekanntlich nicht auf einen Regelverstoß entschieden, obwohl die Bilder klar zeigten, dass der Ball die Torlinie nicht zwischen den Pfosten überschritten hatte, sondern durchs Außennetz ins Tor gegangen war. Da Felix Brych damals aber sagte, er sei davon überzeugt gewesen, dass der Ball regulär zwischen den Pfosten ins Tor gelangt war, hatte er die Regeln nicht falsch angewendet, sondern sich in seiner Wahrnehmung geirrt, also nur eine falsche Tatsachenentscheidung getroffen. Deshalb wurde das Spiel nicht wiederholt.

      Wenn man nun den Schiedsrichter des Spiels im Video befragen würde, dann würde er vermutlich sagen, er sei sich sicher, dass er dem betreffenden Spieler die Gelbe Karte gezeigt hat, schließlich habe er sich die Verwarnung ja notiert (im Video sieht man, wie er dem Spieler den Eintrag auf der Spielnotizkarte zeigt). Damit läge ebenfalls kein Regelverstoß vor, sondern nur eine falsche Tatsachenentscheidung.

      Interessant wäre es noch zu erfahren, was der Schiedsrichter dem Spieler gesagt hat, als er im Begriff war, ihm die Gelbe Karte zu zeigen. Wenn er ihm die Verwarnung da mündlich mitgeteilt hat, dürfte die Angelegenheit erst recht vom Tisch sein.

      • Nur zur Klarstellung: Wenn er die – sehr angebrachte – Verwarnung in der ersten Spielhälfte mündlich mitgeteilt hatte (wonach es mir aussieht), dann wäre das regeltechnisch wurscht. Weil das Zeigen der Karte nur deklatorischen Charakter für Zuschauer, Trainer und andere Spieler hat. Richtig?

        • Ich bin mir nicht sicher. In der Regel 12 heißt es: »Die gelbe Karte zeigt eine Verwarnung, die rote Karte einen Feldverweis an.« Daraus folgt nicht zwingend, dass eine Verwarnung und ein Feldverweis unbedingt durch Karten signalisiert werden müssen, sondern erst einmal nur, wofür die Gelbe und die Rote Karte stehen. Aber es steht auch nirgends explizit, dass eine ersatzweise vorgenommene mündliche Aussprache zulässig oder verboten ist. Sie war das Mittel bis 1970, als es noch keine Karten gab. Aber das ist halt auch schon sehr lange her.

          • An der Stelle einen schönen Gruß an Herrn Petersen. Der zwar offenkundig hier mit liest. Aber seine recht prägnante Fragestellung zur trennscharfen Abgrenzung dieser Einschätzung leider nur in der ihm alltäglichen Kommunikationsform formuliert bekam.

            Ich finde, dies sollte man ihm nachsehen und seine Frage trotzdem in der nächsten Sendung als Aufhänger dieses interessanten Detail-Komplexes gelten lassen.

  2. Sehr schön fand ich die Musikauswahl der Cantina Band zum DFB Pressetermin. Bleibt nur die Frage: „Did Han shoot first?“

    • Sehe ich auch so. Maßlos enttäuscht jedoch hat mich, dass Ihr ernsthaft

      „Bitte jubeln Sie weiter, wir haben hier nichts gesehen!“

      ausgelassen habt. Eine Schande.

  3. Ich finde man sollte den VAR behalten, aber zu leicht geänderten Bedingungen, der soll nur schwarz/weiß Entscheidungen treffen denn ich halte garnix davon wenn wir das Bauchgefühl des Schiris mit dem Bauchgefühl des VAR ersetzen. Mit unterschieden in der Zweikampfbewertung muss man leben können, das ist Fußball.

    Der VAR soll sich kümmern um:
    -Hand/keine Hand dran
    -Kontakt/kein Kontakt
    -innerhalb/außerhalb
    -Abseits/kein Abseits(so das denn eines Tages funktioniert)
    -Tätlichkeiten abseits des Balles.
    -Falscher Spieler bestraft (kommt ca. 1 pro Saison vor)
    -Rudelbildungen (wg. unübersichtlichkeit)
    -Review bei Verletzungsunterbrechungen (denn da hat man sowieso Zeit, außerdem finde ich es besonders inakzeptabel wenn jemand raus muss und das kann nicht korrekt geahnded werden)

    Und die Zeikampfbewertung bleibt dann dem Team auf dem Feld, jede andere Sportart kommt auch mit non-revieable calls aus. Ich denke es wird für den Schiri auch einfacher wenn er nur noch auf das Geschehen am Ball gucken muss und nicht mehr 20 andere Spieler im perphären Blickfeld haben soll.
    Und natürlich bessere kommunikation mit dem Stadion, aber das braucht man in jedem Fall.

  4. Ich grübele gerade über Zwayers nicht gegebenen Elfmeter im Spiel Gladbach – Köln nach (Foul nach erfolglosem Torschuss). Zwei Aspekte beschäftigen mich:

    – Sollte es eine solche interne Auslegungsregelung geben (und die Quellenlage ist ja recht überzeugend), dann ist das für mich nicht nur seltsam. Sondern falsch.

    Auch ich bin bestimmt der letzte, der ein stetes Festklammern an den Buchstaben des Regelwerks fordert. Regeln können und sollen ausgelegt werden. Aber – weit verbreitetes Missverständnis – nicht jede Auslegung ist nur eine Meinung, die man persönlich überzeugend finden oder ablehnen kann. Es gibt auch Auslegungen, die verlassen den Raum des Vertretbaren. Dies ist hier der Fall. Diese Auslegung ist nicht mehr vertretbar. Sie ist falsch.

    Denn zum dehnt sie nicht nur den Wortlaut der Regel 14, sie widerspricht ihm (was bei guter Begründung für sich noch angehen mag). Und zum anderen widerspricht sie nicht nur diesem Wortlaut, sondern auch der Systematik der Regel sowie dem Sinn und Zweck der Regelung („Schuhu“: Dem Geist der Regel, wenn Ihr so wollt). Denn die Regel 14 bestraft nun einmal jedes Vergehen, für das es einen direkten Freistoß gäbe, innerhalb des Strafraumes gesondert und besonders hart. Nicht, weil ein konkret besonderer Vorteil genommen wurde. Sondern allein aus dem komplett abstrakten Grund, dass es im Strafraum stattfand.

    In einem bestimmten, vorher für alle ersichtlich (im Wortsinne: Durch eine Linie markiert) festgehaltenen Raum soll über die Intensität des Eingriffs und seine Konsequenzen für die Frage der Spielfortsetzung gerade nicht weiter nachgedacht werden. Ist das Foul im Strafraum, ist es ein Strafstoß. Völlig egal, ob es eine Torchance oder auch nur eine Gelegenheit zu einer gab.

    Und wenn man davon schon abweichen will – aus welchem Grund auch immer -, wo liegt denn bitte der Unterschied zwischen einem Foul im Strafraum, bei dem man den Ballbesitz vorher an den Gegner verloren hat (oder z.B. beim Pressing nie hatte) und einem Foul, bei dem man vorher mittels Torschuss auf den Ballbesitz verzichtete? Jedes Foul im Strafraum, bei dem man keinerlei Gelegenheit zu einer Torchance besitzt, ist ein Strafstoß – außer, man hat gerade eine gehabt? Wie soll denn diese Unterscheidung aus dem Sinn und Zweck der Regel heraus begründet werden?

    Und da reicht aus meiner Sicht auch das Argument der Akzeptanz nicht aus. Wenn eine solche, schon nicht mehr als Auslegung, sondern eher als Neufassung der Regel zu bezeichnende Handhabung eine solch breite Akzeptanz hat, ja, dann muss man die Regel halt ändern. Hat man eine Regeländerung mit hocher Akzeptanz.

    Wobei ich genau das bestreiten würde. Ich glaube nämlich, die in solchen Fällen bisher auffallend oft ausbleibenden Proteste beruhen eher auf dem Gedanken: „Hm, war da was? Ich hab eigentlich nur dem Ball hinterher geschaut“. Und dass auch die Zuschauer und Medienvertreter dies später, wenn Zeitlupen anderes beweisen, dem Schiedsrichter nicht vorwerfen wollen. Ging es ihm doch nur wie einem selber. Quasi eine Scheinakzeptanz durch kollektive Ablenkung. Letztlich ein Taschenspielertrick, wenn man ehrlich ist.

    Und mit genau dieser Akzeptanz ist jetzt durch den VAR vorbei. Wie dieses Spiel eindrücklich aufzeigt. Damit ist diese Auslegung endgültig absurd. Falsch war sie vorher schon.

    – Ich konnte mir eine solche Auslegungsregelung nicht vorstellen. Und habe mir das ganze irgendwie damit erklärt, dass auch der Hauptschiedsrichter bei eigener Begutachtung nunmehr seine eigenen Beobachtungen daran messen solle, dass er seine frühere Entscheidung nur dann korrigiere, wenn sie klar und ersichtlich falsch ist.

    Das ist immer noch nicht so, richtig? Wenn der HSR zu Numer 5 lebt schlendert und uns seinen Podex präsentiert, dann darf er weiterhin auch vertretbare Entscheidungen abändern?

    btw: Ich halte das ja immer noch für unklug. Aber die Diskussion hatten wir bereits.

  5. Passend zu dem wirklich gewöhnungsbedürftigen Titel Video-Assistent Assistent, freue ich mich jetzt schon darauf, wenn in der nächsten Saison in Spanien der Video-Assistent Assistent Hernandez Hernandez seinen ersten Auftritt hat.

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