CE060 Verzwicktes Abseits


Die Bundesliga-Spieltage drei und vier haben den Schiedsrichtern vor allem in regeltechnischer Hinsicht nahezu alles abverlangt – und das Herz eines jeden Lehrwarts höher schlagen lassen. In Frankfurt führte ein defektes Headset dazu, dass ein Elfmeter nicht gegeben wurde, in Augsburg geriet die Auslegung der Abseitsregel in die Kritik, in Schalke, Mainz und Paderborn ließ sich mal wieder trefflich über das Thema Handspiel streiten, in Hamburg rief so mancher nach einer Neudefiniton des Terminus »klare Torchance«, und in Freiburg rätselte man über die Vorteilsregel. Wir dröseln alles in Ruhe auf und sprechen zudem über Alex‘ Comeback als Schiri-Assistent in der Verbandsliga sowie über den Selbstversuch eines Hörers als Schiedsrichter. Und natürlich versuchen wir auch, unserem Ruf als führender Modepodcast nachzukommen – immerhin ist gerade die neue Trikotkollektion für die Champions League auf den Laufsteg gekommen!
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Klaas Reese
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Alex Feuerherdt

Musik: Tha Silent Partner – P Pulsar (Album Version)

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Links: Die Kolumnen von Collinas Erben auf n-tv.de zum dritten und zum vierten Spieltag — Von Alex‘ Comeback als Assistent gibt es ein Kabinenfoto — Herbert Fandel hat sich zu einigen Entscheidungen des vierten Spieltags geäußert — Die FAZ plädiert bei weiten Ausflügen spielender Torhüter für eine Neudefinition des Terminus »klare Torchance« — Sir Henry und sein Selbstversuch als Schiedsrichter — Collinas Erben bei Twitter und bei Facebook — Die offiziellen Fußballregeln als PDF-Datei zum Download

Shownotes: 0:00 Intro: Der Vierte Offizielle – 1:10 Alex‘ Comeback als Schiedsrichter-Assistent in der Verbandsliga – 10:50 Von der schwarzen Sau zur grauen Maus: Kleine Kritik der neuen Champions-League-Trikots – 16:00 Bundesliga, 3. Spieltag, Eintracht Frankfurt – FC Augsburg (Schiedsrichter: Manuel Gräfe): Headset defekt, kein Elfmeter – was nun? – 27:15 Adi Furler: Wissen Sie eigentlich genau, was Abseits bedeutet? – 29:00 Bundesliga, 4. Spieltag, FC Augsburg – Werder Bremen (Marco Fritz): Verzwicktes Abseits, Notbremse oder nicht – massiver Stress für das Schiri-Gespann – 51:25 Mainz 05 – Borussia Dortmund (Günter Perl): Noch ein verzwicktes Abseits (und ein strittiger Handelfmeter) – 57:40 Paderborn 07 – Hannover 06 (Knut Kircher): Kein strafbares Handspiel? – 1:02:05 Schalke 04 – Eintracht Frankfurt (Markus Schmidt): Tage gibt’s, da bleibt man besser im Bett – 1:19:15 Hamburger SV – FC Bayern (Christian Dingert): Neuers Ausflug in der Nachspielzeit – 1:28:45 SC Freiburg – Hertha BSC (Florian Meyer): Vorteil? Eckstoß? Freistoß? Und das alles in der Nachspielzeit! – 1:37:45 Was tun, wenn in der Halbzeitpause ein Spieler verhaftet wird? – 1:41:15 Sir Henry und sein Selbstversuch als Schiedsrichter – 1:46:00 Eine Ausschreibung zur Torlinientechnologie – 1:47:40 Nachspielzeit von FuPa.net – 1:50:25 Zum Wohle, Heinz Kamke! – 1:54:30 Fade-out

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49 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Am vergangenen Wochenende wurde der Trainer meines vereins aus dem innenraum verwiesen und musste auf der Tribüne platz nehmen. Meines Wissens ist ja ab dann die Einflussnahme auf die eigene Mannschaft untersagt. Das war diesmal auch überhaupt kein Problem, die Partie ging ohne weitere Zwischenfällen über die Bühne. Aber mich hat die Szene an ein Spiel von vor ein paar Jahren ein, als ich folgende Szene beobachtete: Es war ein Spiel der zweiten Mannschaft, dass auf einem Nebenplatz auf dem Stadiongelände abgehalten wurde, auf dem es keine Tribünen gibt, sondern eine einfache Absperrung den Platz vom Zuschauerraum trennt.
    So, genug der Vorrede: Sowohl der Gästetrainer als auch der Gästecotrainer standen in der Coachingzone und gaben Anweisungen. Der Schiriassistent meldete dies dem Schiri und der forderte daraufhin den Cotrainer auf Platz zu nehmen, da nur einer stehen und Kommandos geben dürfe. (Wie gesagt der Platz ist sehr beengt und ich stand zwischen den Spielerbänken, um eben auch die Kommunikation zu verfolgen).
    Der Cotrainer hat aber bemängelt, dass er sitzend keinen Überblick hätte und er dann ja auch keine Hinweise geben könne. Er ist dann, von sich aus, völlig freiwillig aus der Coachingzone gegangen und hat sich neben mich gestellt und hat dann von außerhalb des Platzes Anweisungen gegeben.
    In den Regeln steht hierzu folgendes:
    „[…]Jeweils nur eine Person darf von der technischen Zone taktische Anweisungen erteilen.
    Der Trainer und die übrigen Betreuer dürfen die technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen[…]“
    Ich habe mir damals dabei nichts weiter gedacht, aber jetzt fiel mir diese Szene wie gesagt wieder ein. Der Cotrainer umgeht mit der Aktion ja de facto die Regeln. Schlau gemacht oder hätte der Schiedsrichter irgendeine Möglichkeit (und einen Grund) gehabt hier einzuschreiten?
    Bzw. hat er überhaupt die Möglichkeit (etwa indem er den Co wieder in die technische Zone zitiert)?

    p.s. jetzt einmal die Frage außen vor lassend, inwiefern es der spieltaktischen Ausrichtung zuwider läuft, deswegen ein Fass aufzumachen

    • In der Tat handelt es sich hierbei um eine Umgehung der Regeln. Natürlich ist es nicht im Sinne der Bestimmung, die Coaching-Zone zu verlassen und dann von außerhalb Anweisungen zu erteilen. Der Schiedsrichter hätte den Co-Trainer hier aufzufordern, sich wieder in die Coaching-Zone zu begeben und sich dort regelkonform zu verhalten. Es darf eben nur einer stehen und Anweisungen erteilen. Einen Anspruch auf einen Stehplatz zwecks Überblick gibt es nicht.

  2. Hallo,
    erst mal großes Lob für euren Podcast. Macht super viel Spaß zu hören und ist auch sehr interessant. Mach unbedingt noch ganz lange weiter ;-)

    Jetzt wollte ich nochmal was zu dem Handspiel sagen. Ich habe zur Kenntnis genommen das wenn ein Foul oder Handspiel mehr als ca 35m weit weg ist nicht zwingend rot nach sich zieht. Gut das ist so und sollte wohl mal überdacht werden. Gerade wenn man da an das Tor von Immobile gegen Arsenal denkt.
    So nun zum Handspiel. Vorab möchte ich sagen das es mir nicht darum geht das Neuer rot bekommt um Bayern zu schwächen. Das Spiel war ja eh vorbei.
    Aber die Begründung das der Schuss dann eh nicht mehr rein ging ist doch recht schwach. Gerade wenn man die Situation sieht. Sollte Neuer den Ball nicht mit der Hand spielen, entsteht eine 4 zu 2 Situation für den HSV, rund 30m vor dem Tor ohne Torwart. Und das ist für mich klar die Situation die zu bewerten ist. Diesen Vorteil macht er zu Nichte und ich denke da kann man schon klar von einer Torchance sprechen. Oder sehe ich das falsch. Ich meine Neuer steht ja so oft kurz vor der Mittellinie und wenn ihm dann was misslingt wie in dieser Situation dann nimmt er halt einfach schnell Hand und der Schiri sagt: Ist nur gelb weil zu weit weg.( etwas überspitzt) Hmm. Das finde irgendwie seltsam.

    LG QB

    • Der Punkt ist, dass nach gültiger Regelauslegung für eine Rote Karte eine klare Torchance unmittelbar gegeben sein muss und nicht erst in der Entstehung begriffen sein darf. Die denkbare 4-gegen-2-Situation hätte hier ja erst ausgespielt werden müssen. Der Alltagsverstand mag das als klare Torchance begreifen, regeltechnisch gesehen ist sie es aber nicht. Mit »klare Torchance« ist gemeint, dass ein Tor ohne das Vergehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erzielt worden wäre. Und das lässt sich hier nicht zweifelsfrei behaupten.

      • Wie ist das, wenn man das Handspiel als „grobe Unsportlichkeit“ wertet? Denn wenn ein Torwart den Ball außerhalb des Sechszehners absichtlich mit der Hand spielt ist es dies meines Erachtens, da er dies nun mal nicht darf.

        • Ein Handspiel stellt laut Regel 12 grundsätzlich nur eine einfache Unsportlichkeit dar, auch dann, wenn es vom Torwart außerhalb des Strafraums begangen wird. Grob unsportlich wird es erst bei der Verhinderung eines Tores oder einer klaren Torchance.

          • Normalerweise finde ich ja Ehrlichkeit von Spielern gut, aber wie sich Neuer dann nach dem Spiel hinstellt und mit helmischen Grinsen zugibt, dass das Handspiel mit Absicht war hat mir die Zornesröte ins Gesicht getrieben (ich hatte das so interpretiert, dass er gern noch Lob angenommen hätte für sein gescheites Handeln). Im Grunde passieren solche Sachen ja in jedem Spiel, Stichwort taktische Fouls. Aber das Interview danach hätte er sich sparen können (erinnerte mich an das Handspiel von Suarez bei der WM 2010, da wurde das ganz groß gefeiert).
            Sorry, sonst höre und lese ich hier eher mit, aber das musste mal raus.

            PS: Macht weiter so!

  3. Zum Thema „Verhaftung eines Spielers“: Nehmen wir mal an, dass eine Mannschaft das Wechselkontingent ausgeschöpft hat und es tauchen Polizeibeamte auf, die eine Spielunterbrechung fordern bzw. sich in einer Unterbrechung melden und einen Spieler dieser Mannschaft sofort mitnehmen wollen (Haftbefehl oder ähnliches)… darf der Spieler das Spiel noch zu Ende spielen? Darf der Schiedsrichter den Beamten den Zutritt auf das Spielfeld bis zum Spielende verwehren? Oder dürfte der Trainer in diesem Fall doch noch wechseln?
    Klingt bestimmt sehr konstruiert, aber auch den im Podcast geschilderten Fall hätte ich jetzt zuerst mal für sehr unwahrscheinlich gehalten… ;-)

    Grüße
    Hendrik

    • Die polizeilichen Befugnisse stehen natürlich über denen des Schiedsrichters. Ich wüsste auch nicht, wie ein Schiedsrichter die Polizisten effektiv daran hindern sollte, den Platz zu betreten. Wechseln könnte der Trainer nicht noch einmal, die Mannschaft müsste also in Unterzahl weiterspielen.

      • Ich kam anscheinend noch nicht so weit beim Anhören der Folge, aber ist die Frage erst gemeint? Das darf den Vollzugsbeamten selbstverständlich scheißegal sein, was die Fußballregeln dazu sagen.

        Wenn sie nett sind, können sie ihn natürlich trotzdem das Spiel zu ende spielen lassen. Die Fluchtgefahr hält sich ja in Grenzen. Angesichts des Überstundenberges im Polizeidienst dürfte sowas aber außerhalb von Krimiserien nicht vorkommen.

        • Hach. Ich stelle mir gerade bildhaft vor, wie Kommissar Hupenknödel und sein ewiger Assistent Ulrich „Ulle“ Schneidereit endlich Ede Langfinger, der sie lang genug an der Nase rumgeführt hat, mit einem Trick in der Nasszelle der Arthur-Aschenbahn-Kampfbahn überführen. Der verwanzte Duschkopf oder so. Ede gesteht natürlich auf der Stelle alles, bitte aber darum, noch das große Spiel um den Aufstieg in die Kreisklasse B beenden zu dürfen. Wo die Jungs doch so auf ihn bauen.

          Umschnitt auf Imbiss, Kommissar Hupenknödel und Ulle beißen genüßlich in eine verbrannte Bratwurst, im Hintergrund köpft Ede zum vielumjubelten 1:0 ein. Ein kurzer Augenkontakt mit dem Kommissar, dem Zuschauer wird klar: Hier sind zwei Gegenspieler, die sich bei allen Unterschieden respektieren, die wissen, ohne den jeweils anderen wären sie nichts. Abspann-Musik. Wohliges Gefühl.

          • Ist ja gut, mir ist schon klar geworden, dass Du meine Frage blöd findest…

          • Das tue ich in der Tat. Aber das ist keineswegs persönlich gemeint. Kam dies so rüber, dann tut mir das leid. Ich selber stelle auch so viele richtig, richtig dumme Fragen.

            Pass auf, ich bin schon auf dem Weg zu einer…

          • Typisch sternburg…Du alter Hobby-Kriminalroman-Verfasser =)

  4. Als advocatus diaboli (oder eher des Boards) möchte ich noch ein Argument in Sachen „kann ein am Ball vorbeigraetschender Spieler aktiv abseits sein?“ hinzufügen: Ihr habt versucht, eine Argumentationslinie „der Torwart kommt nicht heraus, weil er mit einem Schuss rechnen muss, daher kann man quasi einen Zweikampf mit dem Torwart auf Entfernung konstruieren, daher aktives Abseits“ aufzumachen. Da würde ich das von euch häufig zitierte „auch die Spieler dürfen die Regeln kennen“ dagegen halten. Danach müsste der Torwart wissen, dass der Spieler nicht schiessen kann, denn dann wäre er auf jeden Fall im aktiven Abseits. Damit könnte er auch rauskommen, da er vom Angreifer in Sachen Ball nichts zu befürchten hat.

    Dies ist auch anders bei „ein Zweikampf — auch ohne Ballberührung — führt zu aktivem Abseits“, denn in diesem Fall wird ja der Verteidiger aktiv daran gehindert irgendwas zu tun, zB den Ball zu spielen. Ein durch den leeren Raum grätschender Angreifer hindert aber niemanden.

  5. Zur Roten Karte von Darida: Eurer Argumentation zufolge trägt der Spieler, der den Fallrückzieher versucht, auch die volle Verantwortung dafür, dass er keinen anderen Spieler gefährdet. Okay.

    Man könnte aber auch argumentieren, dass es hier eine Grauzone gibt. In diesem speziellen Fall könnte man mit einigem Recht auch behaupten, dass Schwegler die Situation kommen sieht und sich trotzdem sehenden Auges in die Gefahr begibt. Darida stand ja beim Ansatz des Fallrückziehers mitnichten in einer Traube von Gegnern, sondern er war allein und hat in diesem Bewusstsein auch den Fallrückzieher angesetzt. Als Schwegler von hinten dazu kam, war Darida in der Ausführung des Fallrückziehers schon weit fortgeschritten. Das heißt, dass man Schwegler eine Mitverantwortung unterstellen kann, dass er die Fuß an den Kopf bekommt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es analog zum Gefährlichen Spiel durch „tiefen Kopf“ es hier ein gefährliches Spiel durch Schwegler geben könnte, durch blindes Hineinrennen in eine offensichtlich gefährliche Situation. Beim „tiefen Kopf“ erscheint der Pfiff für Gefährliches Spiel zunächst auch nicht intuitiv. Aber letztlich ist die Idee dahinter, dass sich der Spieler durch seine Körperhaltung in die Gefahr begibt, das Bein oder den Fuß des Gegners an den Kopf zu bekommen bzw. durch seine Körperhaltung den Gegner davon abhält, eine fußballtypische Aktion durchzuführen.

    Finde, dass man diese Argumentation in diesem Fall durchaus auch anwenden könnte.

    • Der entscheidende Punkt dabei ist, dass bei einem Fallrückzieher das Bein oft dorthin gewuchtet wird, wo andere ihre Brust oder gar ihren Kopf haben. Man kann von einem Spieler, der sich völlig regulär und fußballtypisch verhält (wie hier Schwegler), nicht verlangen, dass er dann einfach wegbleibt. Das Risiko und die Verantwortung liegen ausschließlich beim Spieler, der sich zu einer potenziell ahndungswürdigen Handlung entschließt.

      Auch beim »tiefen Kopf« verhält sich der betreffende Spieler fußballuntypisch, da er seinen Schädel in eine Region bringt, wo andere ihre Beine haben. Das kann er tun, sofern sich niemand in der Nähe befindet. Zieht aber ein Gegenspieler zurück, um den Kopf dieses Spielers nicht zu treffen, bekommt er einen indirekten Freistoß zugesprochen. Und wenn es doch zum Kontakt kommt, kann man dem Gegenspieler keinen Vorwurf machen, sofern er sich grundsätzlich regulär verhält. Er muss dem Zweikampf also nicht ausweichen.

      Das heißt also: »Bein zu hoch« und »Kopf zu tief« sind beides fußballuntypische und potenziell gefährliche Handlungen, wobei es regeltechnisch keine Rolle spielt, dass im einen Fall der Gegner gefährdet wird und im anderen Fall der Spieler selbst. Vom jeweiligen Gegenspieler wird nicht erwartet, dass er in diesen Fällen einen grundsätzlich regulären Einsatz unterlässt.

  6. Bin ein bisschen gerührt ob des zelebrierten Auspackens. Hoffe, es mundet. Der Dank gülte dann unbedingt Herrn @Jake1965Blues, der ist vom Fach.

    • Vor kurzem war ich bei einer Whiskey-Verkostung dabei. Der Glenfarcles hat da auch sehr gut abgeschnitten :-)

  7. Hallo,

    als ich mich über einen Kommentar ärgerte, bei welchem der betreffende Trainer die Regel schlicht nicht kannte erzählte mir ein Bekannter dass jeder Trainer ab C-Lizenz auch einen Schiedsrichterschein habe. So sei es in BaWü sogar so, dass sie zur Erlangung der Lizenz mindestens 5 (Jugend-)spiele geleitet haben müssen. Konnte das mit google nicht so recht lösen und kann es mir auch eigentlich nicht vorstellen. Ist das so?

    Grüß

    Guido

    • Die Regelkunde ist normalerweise fester Bestandteil der Trainerausbildung (ich habe selbst schon oft angehende Trainer darin geschult). Ob die Kandidaten auch selbst Spiele leiten müssen, weiß ich nicht; es ist gut möglich, dass das von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich gehandhabt wird. Vollwertige Schiedsrichter sind sie zwar nicht, aber es kann sich niemand darauf zurückziehen, diese oder jene Regel nicht gekannt zu haben.

  8. Zum Elfmeter wegen Handspiel Okazaki: für mich ist diese Szene ein tolles Beispiel für ein absichtliches Handspiel. Okazaki grätscht ja gerade um den Schuss zu blocken. In dem Moment hat er offensichtlich schon auf den bevorstehenden Schuss reagiert. Das heißt er weiß genau, dass Immobile jetzt unmittelbar schießen wird. Und wenn er in der Lage ist, die Grätsche durchzuführen dann muss er auch in der Lage sein, die Arme hinter den Körper zu nehmen. Er reagiert aktiv auf den Schuss, ist in der Lage seinen Körper in die horizontale zu bringen. Dann gibt es keine Entschuldigung wenn der Arm soweit draußen ist und das Handspiel ist als Absicht zu werten

  9. Zu der Äußerung von Fandel bezüglich Abseits:

    Nach meinem Verständnis befindet sich in meinem Blickfeld alles, was sich innerhalb des von meinen Augen derzeit abgetasteten Raumes befindet. Außerhalb meines Blickfeldes befindet sich also nur, was ich nicht sehen kann, ohne den Kopf zu bewegen.

    Danach würde Fadel hier eine dritte Auslegung der Regel eröffnen, die sich sowohl von der des International Boards, als auch von der der FIFA/UEFA eklatant unterscheidet. Mit „die Sicht versperren“ hat das überhaupt nichts mehr zu tun.

    Witzigerweise ist das genau die Auslegung, die ich persönlich seit jeher vertrete: Wen der Torwart (oder ein Abwehrspieler) sieht, der beeinflusst immer dessen Verhalten, weil dieser sich immer zusätzlich auf die Abspiel- oder Abprallmöglichkeit einstellen muss und damit gegenüber der Situation, wo er keinen Angreifer sieht, einen erheblichen Nachteil hat.

    Lässt sich mit ganz einfacher Regellogik begründen: Die Grundregel besagt, im Abseits sein ist strafbar. Es wird aber eine Ausnahme gemacht, wo diese Abseitsstellung keinen Vorteil birgt – also, wo nicht gefährlich in den Angriff eingegriffen werden kann. Ausnahmen sind eng auszulegen, sonst wären sie keine. Passiv und damit nicht strafbar ist also, wer sich zwar hinter der Abseitslinie befindet, aber klar nicht ins Spiel eingreifen kann weil er irgendwo weit weg vom geschehen rumdödelt, verletzt am Boden liegt, sich die Schuhe bindet oder sich hinter der Spielfeldbegrenzung befindet. Alle anderen nicht.

    Soweit, so – für mich – logisch. Bis zum Anhören dieser Folge habe ich in den letzten Jahren allerdings niemanden vom Fach diese Auslegung vertreten hören. Und jetzt mit Fandel und in Abstrichen den Herrn Feuerherd (ich hab da jedenfalls gewisse Sympathien rausgehört) gleich zwei. Oder habe ich nur wieder irgendetwas völlig falsch verstanden?

    Ist „Blickfeld“ innerhalb der der Auslegung der Fußballregeln am Ende ähnlich konträr zur allgemeinen Bedeutung definiert wie „Absicht“ beim Handspiel?

    • Nein, die Grundregel besagt nicht, dass es strafbar ist, im Abseits zu sein. Im ersten Satz der Regel 11 heißt es vielmehr: »Die Abseitsstellung eines Spielers stellt an sich noch kein Vergehen dar.« Und wenig später: »Ein Spieler wird nur dann für seine Abseitsstellung bestraft, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters zum Zeitpunkt, zu dem der Ball von einem Mitspieler berührt oder gespielt wird, aktiv am Spiel teilnimmt, indem er ins Spiel eingreift oder einen Gegner beeinflusst oder aus seiner Position einen Vorteil zieht.«

      Was das nun konkret bedeutet, muss man natürlich festlegen. Und da hat sich in Bezug auf den Punkt mit der Beeinflussung des Gegners im Sommer 2013 eben eine wesentliche Änderung ergeben:

      — Alte Formulierung: »›Einen Gegner beeinflussen‹ heißt, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder seine Bewegungen behindert oder Gesten oder Bewegungen macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken.«
      — Neue Formulierung: »›Einen Gegner beeinflussen‹ heißt, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder den Gegner angreift, um den Ball spielen zu können.«

      Man hat also neu definiert, was unter einer strafbaren Beeinflussung des Gegners zu verstehen ist, und ist dabei sehr weit gegangen. Die Neuformulierung kommt der Offensive extrem entgegen und hat tatsächlich mit der langjährigen Praxis bei der Auslegung der Abseitsregel nicht mehr viel gemein. Dementsprechend wirkt sie sich auch auf die Taktik und Spielweise der Mannschaften aus. Das muss man nicht gut finden, und man könnte auch sagen, dass es dem ursprünglichen Sinn und Geist der Abseitsregel widerspricht. Aber dem IFAB war es offenkundig wichtiger, ein Statement für den Angriffsfußball zu setzen.

      • Aha. Das wusste ich nicht. Es gibt im Grunde also gar kein passives Abseits, bei dem auf die Strafbarkeit verzichtet wird sondern nur strafbares aktives Eingreifen in Abseitsstellung. Während weder Abseitsstellung noch Eingreifen jeweils für sich regelwidrig sind.

        Das erfordert komplett neues Nachdenken meinerseits, was ich richtig finde. Mach ich mal.

        Würdest Du mir gleichwohl derweil darin zustimmen, Fandels Formulierung „weil er sich im Blickfeld des Torwarts befindet“ geht über jede dieser beiden vorgegebenen Auslegungsvarianten hinaus? Zumindest, so er dies tatsächlich wörtlich so gemeint hat? Denn der bloße Aufenthalt im Blickfeld ist doch deutlich weniger als „Gesten oder Bewegungen macht, die den Gegner (…) ablenken.“ Oder nicht?

        • Richtig, der Begriff »passives Abseits« existiert offiziell gar nicht, hat sich aber eingebürgert und trägt ja auch zum besseren Verständnis der Regel bei. Besser gesagt: trug – denn in einer Situation wie der in Augsburg von »passivem Abseits« zu sprechen, wird der Sache nicht wirklich gerecht. Letztlich geht es in der Tat darum du bestimmen, wann das Eingreifen aus einer Abseitsstellung heraus strafbar ist.

          Bezüglich Fandel stimme ich dir zu, ja.

  10. Was anderes. Ich habe die Folge nunmehr komplett gehört, also auch die Frage zur Verhaftung eines Spielers (watt et nich allet jibt). Und ich finde die Frage zum Eintrag in den Spielbericht zwar auch putzig, aber durchaus interessant.

    Und ich bin komplett anderer Ansicht als Du (gute Idee, wenn man selber keine Ahnung von der Materie hat, aber egal). Ich finde, hier hat keine gesonderte Eintragung in den Spielbericht vorgenommen zu werden. Denn, wenn sich ein Spieler verhaften lässt, dann darf man wohl davon ausgehen, dass er die weitere Teilnahme am Spiel in Bezug auf den Fußball freiwillig einstellt. Und damit wird aus der Verhaftung ein zwar außergewöhnlicher, aber doch nur ein Auswechselgrund. Und diese sind ja, wie festgestellt, aus gutem Grund nicht einzutragen.

    Es geht doch den Verband überhaupt nichts an, ob ich mich schon um halb auswechseln lasse, weil ich noch mein Kind vom Kindergarten abholen muss, weil ich Angst vor einem Sonnenbrand habe, weil ich die Parkuhr füttern muss oder weil ich verhaftet werde. Mein Verhalten als Fußballspieler ist davon doch völlig unberührt. Ich finde, das gehört ausschließlich als Spielerwechsel eingetragen und sonst gar nichts.

    Zwei Ausnahmen würde ich zulassen:

    Wenn der Spieler nicht mehr ersetzt werden kann, weil das Auswechselkontingent seiner Mannschaft bereits erschöpft war. Dann verlässt er das Spiel, ohne ersetzt zu werden, so wie z.B. ein verletzter Spieler, einer, der dringend mal auf den Pott muss oder seine Kinder abholen. Das ist ja grundsätzlich jedem Spieler möglich, der sich beim Schiedsrichter abmeldet, richtig? Wird dies dann eingetragen, um nachzuweisen, dass der Spieler ab diesem Zeitpunkt nicht mehr teilnahm? Dann müsste dies beim verhafteten Spieler auch geschehen. Wird beim anderweitig ausgeschiedenen Spieler eine Begründung genannt (verletzt, Scheißerei, kein Bock mehr)? Dann müsste das hier auch erfolgen.

    Musste das Spiel unterbrochen werden, z.B. weil die Ingewahrsamnahme unter Anwendung unmittelbaren Zwanges erfolgen musste, dann wird man um einen Bericht wohl nicht herumkommen. Denn Unterbrechungen werden immer vermerkt, egal aus welchem Grund sie erfolgen, richtig?

    Deine Einschätzungen, Alex, zu diesen Gedanken würden mich interessieren.

    • Der Grund für eine Auswechslung wird normalerweise nicht im Spielbericht angegeben. Wenn aber die Polizei anrückt und einen Spieler festnimmt, der deshalb nicht mehr weiterspielen kann und ersetzt werden muss, halte ich das sehr wohl für berichtenswert. Schon deshalb, weil es ein unmittelbarer Einfluss von außen auf dem Sportplatzgelände ist. Muss für die Festnahme das Spiel unterbrochen werden, wird das ebenfalls im Spielbericht vermerkt, richtig.

      • Das Sportplatzgelände ist aber doch nicht die Sorge des Schiedsrichters?

        Gesetzt den Fall, das Spiel wird nicht unterbrochen. Die Polizei meldet sich beim Trainer (fragt z.B. wer eigentlich der xy ist) und der winkt darauf seinen Schützling heran, die Polizei nimmt ihn mit und ein anderer Spieler kommt rein. Das würdest Du dem Verband mitteilen? Warum?

        Oder anders: Es gibt eine der beliebten Durchsagen, der rote Opel Kapitän mit dem amtl. Kennz. Dingsbumms stehe in einer Feuerwehreinfahrt und werde, sollte sich der Halter nicht schleunigst melden, umgesetzt . Daraufhin erschrickt einer der Spieler, meldet sich beim Schiri ab und geht seine Karre umparken. Würdest Du das auch melden? Und wenn nein, wo ist der Unterschied?

        • Ich hatte eher an den Fall gedacht (aber nicht geschrieben, sorry), dass die Polizei das Spielfeld für die Festnahme betritt, ansonsten würde ich es wohl nicht unbedingt im Spielbericht vermerken. Die vorübergehende Abmeldung zum Umparken des Autos ist nicht meldepflichtig.

          • So, wir haben total aneinander vorbei geredet.

            Wobei ich ja zugeben muss, eine Spielunterbrechung durch Betreten der Polizei ist schon sehr wahrscheinlich in diesem hoffentlich weiterhin unwahrscheinlichen Fall. Insofern ist meine mit großem Getöse angekündigte Gegenmeinung irgendwie auch Blödsinn. Jetzt habe ich Dich verstanden.

            Und wie ist das allgemein mit den nicht ersetzten, ausscheidenden Spielern (s.o.)? Wird das ersatzlose Ausscheiden vermerkt, vielleicht sogar mit Begründung?

          • Ich weiß nicht, ob es in allen Landesverbänden des DFB so gehandhabt wird, aber im Mittelrhein wird es grundsätzlich nicht im Spielbericht vermerkt, wenn eine Mannschaft eine Partie in Unterzahl beenden muss, weil sie ihr Auswechselkontingent ausgeschöpft hat und ein Spieler vorzeitig ausgeschieden ist.

  11. Und wo ich schon dabei bin, habe ich noch einen wild konstruiertes Beispiel dazu:

    Angenommen, der Spieler wehrt sich auf dem Platz gegen seine Verhaftung. Muss der Schiedsrichter ihm dann die rote Karte zeigen, wegen einer Tätlichkeit gegen eine nicht am Spiel teilnehmende Person? So wie wenn dem Flitzer ein Bein gestellt wird? Oder sogar aus Angst eine reingedrückt (wir hatten das Thema)? Mit dem Ergebnis, dass dieser Spieler dann von seiner Mannschaft nicht ausgetauscht werden kann?

    Ich stelle mir das schiedsrichtertaktisch ziemlich schwierig vor, weil das wohl äähcht hämisch rüber käme. Aber es ist eine Pflicht-Karte, oder?

    • Auf dem Platz bin ich Polizist, Richter und Staatsanwalt: Da lass ich mir doch die Veranstaltung nicht von zwei Beamten aus Wiesbaden kaputt machen, wäre ja noch schöner. Die haben gefälligst zu warten —> so dringend kann das gar nicht sein —> Fluchtgefahr gleich Null usw…wobei ich glaub sowas ist garantiert schon mal vorgekommen, es gibt nichts was es nicht gibt in Good Old Germany…

      PS: Bei so Ausnahmefällen gibt es keine spezielle „Taktik“ nur einen Verhaltens- bzw. Entscheidungskodex mit so gut wie keinem Spielraum bei etwaiger Gewaltanwendung.

  12. Und das würdest du dann so auch durchziehen in dieser Situation? Der freundliche Beamte kniet dem Spieler im Genick, du stehst daneben und zeigst die rote Karte? Und verweigerst danach die Ersetzung durch einen Mitspieler? Keine taktischen Bedenken?

    • Wenn der Spieler vorher tätlich geworden ist, muss er des Feldes verwiesen werden. Sollte es gute Gründe geben, die Rote Karte nicht zu zeigen, würde ich das auch unterlassen und die Sache mündlich regeln. Ersetzt werden dürfte er jedenfalls nicht.

  13. Ach. Das heißt, auch wenn ein Platzverweis obligatorisch ist, ist es die Anzeige des Platzverweises durch präsentieren der Rote Karte nicht zwingend?

    Es reicht also, wenn Du (über den Kapitän) dem Trainer (bzw. wohl beiden Trainern?) mitteilst, dass der durch Verhaftung ausgeschiedene Spieler nichte ersetzt werden kann und warum nicht? Schau an.

    • Ich hatte mal ein Spiel, bei dem ein Spieler nach dem Schlusspfiff komplett ausrastete und mit einem Kung-Fu-Sprung in die Zuschauermenge rein ist. Wenn ich dem danach die Rote Karte gezeigt hätte, wäre ich der Nächste gewesen, der einen Tritt abbekommen hätte. Also habe ich den Kapitän und den Trainer der Mannschaft davon in Kenntnis gesetzt, dass ich den Spieler im Spielbericht in der Rubrik »Feldverweise« eintragen werde und dass ich ihm die Karte aus Selbstschutz nicht präsentiert habe. Konnte jeder verstehen. Hauptsache, der Feldverweis wird überhaupt ausgesprochen und den Zuständigen mitgeteilt (der Kapitän ist obligatorisch, dem Trainer würde ich ebenfalls immer Bescheid sagen). Es könnte ja auch sein, dass ich meine Karten mal vergesse. Das wäre auch kein Grund, das Spiel nicht anzupfeifen. Ich würde das dann eben erledigen, wie es vor 1970 üblich war.

      Eine ähnliche Vorgehensweise könnte ich mir auch für den von dir konstruierten Fall vorstellen, um einer möglichen Eskalation vorzubeugen. Nur würde ich in diesem Fall auch den gegnerischen Kapitän informieren.

  14. Hallo Alex, ich hatte gestern folgende Situation:

    fährlässiges Foul am Strafraumeck gegen den Stürmer – der Gefoulte fällt nicht und lässt sich nach 2 Schritten anschließen fallen. Ich habe auf Strafstoß entschieden – es ist ja unerheblich ob der Stürmer fällt oder nicht, das Foulspiel war vorhanden. Oder sollte ich lieber weiterspielen lassen oder gar auf unsportliches Verhalten des Stürmers entscheiden? Danke mfg Michael

    • Schwierige Situation. Einerseits ist ein Foul ein Foul, ob der Gefoulte nun fällt oder nicht. Andererseits hat ihn der Kontakt ja offenbar nicht beeinträchtigt, immerhin konnte er weiterlaufen. Wenn er dann mit Verzögerung fällt, stellt sich ein bisschen die Frage, ob es ihm nicht in erster Linie um das »Herausholen« eines Strafstoßes ging. Ich glaube, ich würde die Entscheidung letztlich davon abhängig machen, wie klar das Vergehen an ihm war. Wenn das Foul wirklich jeder gesehen (und vielleicht sogar gehört) hat, lässt sich der Strafstoß leichter »verkaufen«. Wenn es nicht so eindeutig war, wäre es auch eine Option, einfach weiterspielen zu lassen.

      Letztlich bleibt es aber natürlich so, dass bei zwei Vergehen kurz nacheinander durch beide Mannschaften das erste geahndet werden muss. Wenn da also wirklich ein ahndungswürdiges Foulspiel vorlag und der Spieler trotzdem erst mir verdächtiger Verzögerung zu Boden gegangen ist, gibt es eben einen Strafstoß. So sollte man’s den Spielern dann auch kurz erklären.

  15. Ok. Danke für die Antwort. Das Foul war minimal, es war ein Beinstellen, welches den Stürmer leicht außer Tritt gebracht hat, aber es hat genügt um zu verhindern, dass der Stürmer den Ball spielen konnte. Dem Stürmer ging es beim Fallen ausschließlich um den Strafstoß.

  16. Hallo,
    aus leider aktuellem Anlass in Bezug auf das Spiel zwischen VfB Lübeck und Werder Bremen (U23) hätte ich mal eine Frage. Es wird ja in der Zeitung geschrieben das das Geschehen (der Hitler Gruß) im Spielbericht notiert wurde. Aber wenn der Schiri das auf dem Platz sehen würde könnte er dem Spieler dafür die rote Karte zeigen oder wäre es nur gelb weil er halt ein verbotenes Zeichen zeigt. Sowie die Spiderman Maske. Oder kann er sogar das ganze Spiel abbrechen? Oder kann er es dem Spieler nicht einfach unterstellen.

    Danke
    LG QB

    • Vorab erst mal für die Mitlesenden: Es geht um diese Szene — http://youtu.be/XvSGyT4PN5Y.

      Wenn der ausgestreckte Mittelfinger als grob unsportliche, weil beleidigende Geste gilt, für die es die Rote Karte gibt, dann ist bei einem »Hitlergruß« erst recht ein Platzverweis fällig. Immer vorausgesetzt natürlich, der Schiedsrichter sieht das Ganze. Das Spiel wird deshalb nicht abgebrochen.

  17. Ahh ok. Mittelfinger ist also Rote Karte. Nun ist es ja bei so einem Gruß, wie man ja auch an Werders Reaktion sieht, ein wenig schwirig als Schiri das als den Benannten Gruß auszulegen. Man kann ja einfach behaupten das sollte kein Gruß sein. Was man ja bei einem polnischen Spieler trotz der Bilder glauben kann. Wie verhält sich da ein Schiri wenn er es sieht?

    Danke
    LG QB

    • Kurz zur rechtlichen Grundlage: Nach Regel 12 gibt es die Rote Karte bei »anstößigen, beleidigenden oder schmähenden Äußerungen oder Gebärden«. Der »Hitlergruß« fällt eindeutig darunter. Natürlich muss sich der Schiedsrichter sicher sein, dass es sich tatsächlich um diese Geste handelt.

  18. Stichwort „Taktik“ und „Reinrufen von außerhalb“:
    ==========================================
    Sowas findet sich teilweise schon in den untersten Ligen der C-Jugend. Hatte da neulich einen Einsatz und ich war da schon mehr oder minder beeindruckt, was die Trainer da an taktischen Vorgaben von Außen eingebracht haben, aber auch wie 13/14 Jährige auf dem Platz untereinander kommunizieren, wenn es um die Organisation der Viererketten geht und auch das Umschaltspiel in den Kommendos schon klar und deutlich vorkommt.

    Besten Dank für die neue Folge! Macht weiter so!!

  19. Wie ist denn eigentlich dieses Push-2-Talk-System durch den TÜV gekommen =) ?

    PS: Dann sieht es eben das ganze Stadion, dass da ein (Kommunikations-)Problem vorliegt. Die richtige Entscheidunge wäre getroffen worden.

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